ÖAR fordert „Gleiches Recht für alle“ bei Rehabilitation

Unterschriftenaktion gegen "willkürliche Qualitätsunterschiede"

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Ein einheitliches Rehabilitationsgesetz, mit dem die derzeit bestehenden unterschiedlichen Bestimmungen für die Hilfsmittelversorgung und soziale Integration behinderter Menschen gestaltet werden sollen, verlangte der Präsident der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Klaus Voget, bei einer Pressekonferenz in Wien.

Wenn ein Arbeitsunfall zur Behinderung führt, sei die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für die Rehabilitation zuständig, so Voget. Diese würde meist „hervorragend“ durchgeführt, medizinische, berufliche und soziale Komponenten berücksichtigt: „Wenn die Behinderung außerhalb der Dienstzeit passiert, sieht es kritischer aus.“ Die medizinische Rehabilitation sei bei den Krankenkassen nahezu gleich, aber nach der 52. Woche würden die Patienten „ausgesteuert“, alles weitere bewege sich in Richtung Sozialhilfe, sagte Voget.

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