ÖAR fordert jährliche Anpassung des Pflegegeldes

Einmalige Valorisierung unterstützt selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend

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Die ÖAR begrüßt die vom Österreichischen Seniorenrat geforderte Evaluierung des Pflegegeldes und weist erneut auf die enorme Wichtigkeit einer gesetzlich festgeschriebenen, jährlichen Erhöhung des Pflegegeldes hin. Die Anfang dieses Jahres getätigte Anpassung um zwei Prozent reicht nicht aus, den bis dahin entstandenen Werteverlust auszugleichen.

Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit sind die gemäß Behindertenrechtskonvention geltenden Maximen. Die Behindertenrechtskonvention geht von einem menschenrechtsbasierten Ansatz aus. Umfassende Pflege und Unterstützungsleistungen sind demnach unabdingbare Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe in der Gesellschaft. Das Pflegegeld geht hingegen noch vom veralteten medizinischen Modell von Behinderung aus, wonach lediglich medizinische Mehraufwendungen abgedeckt werden sollen.

Durch die fehlende jährliche Valorisierung und den damit einhergehenden realen Wertverlust des Pflegegeldes können Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nicht einmal ihre existenziellen Grundbedürfnisse abdecken. Ihnen bleibt als letzte Konsequenz nur das Pflegeheim. Das wiederum widerspricht nicht nur dem Anspruch ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es führt zudem dazu, dass noch höhere Kosten entstehen – sowohl für die Pflegegeldbezieher und deren Angehörige, als auch für den Staat.

Die ÖAR fordert daher erneut, das Pflegegeld jährlich anzupassen, um so ein selbstbestimmtes Leben für alle Personen sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen den Anspruch auf Pflegepersonal und persönliche Assistenz in der vertrauten Umgebung nicht zu verwehren.

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