ÖAR: Klar für ein Zukunftsbudget!

Mit Sparen am Rücken von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigen verspielt Österreich seine Zukunft

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Innerhalb der nächsten vier Jahre sollen im Pflegebereich insgesamt 318 Millionen Euro eingespart werden. Klar davon betroffen: Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen.

Durch die geplante Erhöhung der Stundenanzahl für die Gewährung der Pflegegeldstufen 1 und 2 soll der Neuzugang zum Pflegegeld verschärft werden. Davon würden rund 24.000 Menschen betroffen sein und dies bedeutet, dass diese Personengruppe entweder gar kein Pflegegeld oder statt der Stufe 2 nur noch die Stufe 1 bekommen würde. Das zeigt die völlige Inkompetenz und Unkenntnis der Bundesregierung in der Pflegethematik auf, denn gerade pflegebedürftige Menschen in den Stufen 1 und 2 werden von ihren Angehörigen betreut und das ermöglicht ihnen den Verbleib in der eigenen Wohnung und erspart somit sündteure Pflegeplätze.

Klaus Widl, Vizepräsident der ÖAR, erläuterte dies bei der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung der von der ÖH initiierten „Plattform Zukunftsbudget“: „Wenn der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 derart verschärft wird, dass pflegebedürftige Menschen von ihren Angehörigen nicht mehr betreut werden können, würde man tausende von zusätzlichen Pflegeplätzen benötigen, die es zum Ersten gar nicht gibt, und zum Zweiten dann im Durchschnitt ? 4.000,– monatlich kosten würden. Im Gegenzug erspart man sich lediglich ? 154,20 in der Pflegestufe 1 bzw. ? 284,30 in der Pflegestufe 2. Was uns von der Bundesregierung als Einsparung vorgerechnet wird, würde in absehbarer Zeit ein x-faches an Mehrkosten verursachen!“

Zudem registriert die ÖAR mit Sorge, dass es immer wiederkehrende Wortmeldungen zum Pflegegeld gibt, die es gerne an die Inanspruchnahme von sozialen Diensten gekoppelt sehen würden und stellt somit mit aller Bestimmtheit fest: Auch in Zukunft muss das Pflegegeld als Geldleistung erhalten bleiben und darf nicht an die verpflichtende Inanspruchnahme von sozialen Diensten gekoppelt werden!

Die Fristsetzung, öffentliche Gebäude mittels Umbaumaßnahmen barrierefrei zugänglich zu machen, soll um 4 Jahre verlängert werden. Das bedeutet, dass man Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen völlig ignoriert – nämlich das Recht auf Zugänglichkeit zu allen Dienstleistungen und das Recht zur vollen Teilhabe an der Gesellschaft.

Österreich verstößt mit dieser Fristverschiebung ganz klar gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2008 ratifiziert wurde!

Das ist aber leider nur die Spitze des Eisberges, denn z.B. auch im Arbeitsmarktbereich sollen Sparmaßnahmen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung umgesetzt werden:

  • der erhöhte Kündigungsschutz für begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen soll für drei Jahre ausgesetzt werden ohne die gleichzeitige Berücksichtigung von ergänzenden Maßnahmen
  • Kürzungen der Lohnkostenzuschüsse sind geplant
  • Streichung der Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Kauf von Neuwagen durch Menschen mit Behinderungen.

Klaus Widl abschließend: „Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass dieses Sparpaket Menschen mit Behinderungen diskriminiert und verhöhnt. Menschenrechtliche Verpflichtungen werden von der Bundesregierung einfach ignoriert, und ich halte ausdrücklich nochmals fest, dass viele Sparmaßnahmen ganz klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen.“

Am 18. November werden in Wien – so wie auch in Linz und Graz – Demonstrationen gegen die geplanten Sparmaßnahmen auf dem Rücken behinderter Menschen abgehalten! In Wien treffen sich Menschen mit Behinderungen um 10 Uhr vor dem Sozialministerium.

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