ÖAR kritisiert Sozialrechtsnovelle

Die Summe aller einzelnen Maßnahmen bedeutet ein sozialpolitisch nicht mehr vertretbares Belastungspaket für die von der ÖAR vertretenden Menschen.

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Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) ist aufs äußerste bestürzt, daß durch die Einsparungsmaßnahmen der neuen Regierung, behinderte, alte und kranke Menschen in einem besonders großen Ausmaß betroffen werden.

So wird im Entwurf des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000 (SRÄG 2000) die bisherige kostenlose Psychotherapie dahingehend verändert, daß nun ein Selbstbehalt von 20 Prozent vorgesehen ist. „Dies ist für viele Menschen, die aufgrund ihrer Krankheit nicht im ausreichenden Maß erwerbsfähig sind, eine nicht zu bewältigende Belastung“ kritisiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR. „Außerdem würden rechtzeitig einsetzende Therapiemaßnahmen hohe Folgekosten vermeiden helfen“, so Voget weiter.

Die ÖAR begrüßt zwar den Versuch, die Leistungen der einzelnen KV-Träger zu vereinheitlichen, warnt jedoch ausdrücklich davor, daß bei einer Angleichung, die lediglich die finanzielle Situation der einzelnen Träger berücksichtigt, zwangsläufig nur eine Nivellierung nach unten erfolgen kann. „Dies kann von der ÖAR keinesfalls akzeptiert werden“ so der Präsident.

In diesem Zusammenhang regt die ÖAR an, dass der Nationalrat Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Aufgabe hat, die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Vereinheitlichung der Leistungen, ohne daß es zur Senkung der Leistungsstandards kommt, zu prüfen. Erst dann sind hier gesetzliche Veränderungen sinnvoll. In dieser Arbeitsgruppe sollte die ÖAR mit eingebunden werden.

Eine detaillierte Stellungnahme zum Entwurf des Sozialrechts-Änderungsgesetzes kann bei der ÖAR angefordert werden.

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