Jüngst erschienenen Berichten einiger Tageszeitungen zufolge hat der Landesrat von Oberösterreich, Josef Stockinger (ÖVP) verlangt, die BewohnerInnen von Pflegeheimen finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen und ihnen das Taschengeld zu kürzen.
Das den BewohnerInnen zur Verfügung gestellte Taschengeld dient dazu, ihnen noch einen Rest von Selbstbestimmung zu gewähren. Nicht nur Kleinigkeiten des täglichen Bedarfes sollen so selbst erstanden werden können, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise Besuchsdienste können damit finanziert werden. Vor allem für Betroffene, deren Angehörige nicht in unmittelbarer Nähe wohnen und fallweise Hilfsleistungen übernehmen könnten, ist dies äußerst wichtig, um einigermaßen ein flexibles Leben führen zu können.
Die ÖAR protestiert aufs schärfste gegen diese Forderung des oberösterreichischen Landesrates und erinnert daran, dass bereits 1999 eine gleichlautende Bestimmung in Salzburg vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurde.
Sozialminister Herbert Haupt ist dringend aufgefordert, derartige Bestrebungen der Länder im Keim zu ersticken,“ fordert Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR.