ÖAR sieht Erwachsenenschutzgesetz auf richtigem Weg und nimmt Bundesländer in die Pflicht

Die ÖAR weist darauf hin, dass dieser Gesetzesentwurf allein nicht dazu ausreicht, Menschen mit Behinderungen umfassend Schutz vor fremdbestimmten Entscheidungen zu gewähren und ihr Selbstbestimmungsrecht im Sinne der BRK absichert.

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Mit dem Entwurf des Erwachsenenschutz-Gesetzes wurde vom Justizministerium ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention gesetzt. Die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen im legistischen Verfahren ist als vorbildlich für die österreichische Praxis zu würdigen. Die ÖAR empfiehlt die laufende Weiterentwicklung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Ministerien.

Die ÖAR weist darauf hin, dass dieser Gesetzesentwurf allein nicht dazu ausreicht, Menschen mit Behinderungen umfassend Schutz vor fremdbestimmten Entscheidungen zu gewähren und ihr Selbstbestimmungsrecht im Sinne der BRK absichert. Es müssen Programme zur unterstützten Entscheidungsfindung auch von den Bundesländern erarbeitet und umgesetzt werden.

Um Menschen mit Behinderungen Selbstbestimmung und volle Teilhabe an der Gesellschaft zu gewähren, ist Unterstützung auch mittels Persönlicher Assistenz, zur Verfügung zu stellen.

Damit das Erwachsenenschutz-Gesetz wie geplant zur Anwendung kommen kann, sind umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Bewusstseinsbildung für die befassten Berufsgruppen, für Betroffene und deren Angehörige sowie für die gesamte Gesellschaft unerlässlich.

Der Erfolg des Erwachsenenschutz-Gesetzes wird mit Sicherheit in erheblichem Ausmaß von seiner Umsetzungspraxis und den zur Verfügung stehenden Alternativen abhängig sein. Bereits im geltenden Sachwalterrecht finden sich in weiten Teilen Elemente, die die Selbstbestimmungsmöglichkeit der Betroffenen stärken und die Einschränkung rechtlichen Handlungsfähigkeit der betroffenen Menschen soweit wie möglich verhindern sollen. Meist wurde jedoch, resultierend aus Fürsorge- und Schutzgedanken, viel zu schnell und viel zu häufig stellvertretendes Handeln für die jeweiligen Personen zur üblichen Praxis.

Der Mangel an Alternativen, aber auch die Möglichkeit einer Person eine viel zu große Zahl an Sachwalterschaften zu übernehmen, hat dazu geführt, dass dem Willen der Betroffenen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Das muss geändert werden.

Daher ist das Sozialministerium als „focal point“ zur Umsetzung der BRK aufgerufen, österreichweite Kampagnen zu koordinieren. Die ÖAR wünscht sich auch zukünftig die beispielhafte Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung dieses Gesetzesentwurfes.

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