Aber: Nur ein umfassendes Gesetz ist eine akzeptable Lösung!
Ende Juli hat der Pensionistenverband Österreichs (PVÖ) in einer Presseaussendung gefordert, den bereits fertigen Entwurf eines Bundesheimaufenthaltsgesetzes unverzüglich als Regierungsvorlage im Parlament einzubringen. Die ÖAR schließt sich dieser Forderung vollinhaltlich an, denn ein derartiges Gesetz ist mehr als überfällig.
Schon am 27. April 2000 haben die Pensionistenverbände in Zusammenarbeit mit der ÖAR einen gemeinsam erstellten Entwurf für ein umfassendes Heimvertragsgesetz als Gesetzesantrag eingebracht. Die in diesem Entwurf enthaltenen Forderungen sind für die ÖAR nach wie vor unverzichtbare Mindestanforderungen, die ein Pflegeheim erfüllen sollte, um alten und behinderten Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
Klar geregelt müssen in einem derartigen Gesetz alle Rechte und Pflichten zwischen BewohnerInnen und Heim-Trägern sein. Das Recht auf freie Arzt- und Therapeutenwahl oder etwa die Klarstellung, dass eine medizinische Behandlung grundsätzlich der Zustimmung der HeimbewohnerInnen selbst oder des Sachwalters bedarf, sind ebenfalls unverzichtbare Inhalte.
Der Weg für ein Bundesheimaufenthaltsgesetz wurde durch eine neue Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs freigemacht, da nun klargestellt ist, dass die Kompetenz zu Regelung dieser Materie beim Bund liegt.