ÖBB dementieren: Bleibt alles beim Alten?

Die Hebelifte werden auch nach dem Inkrafttreten des Sommerfahrplanes am 10. Juni 2001 in der gewohnten Form zur Verfügung stehen.

ÖBB Bahnhof
BIZEPS

Dies ist der Kern der Aussage des für den Fernverkehr zuständigen Managers der ÖBB, Dr. Forster. Damit dementieren die ÖBB die Gerüchte, wonach es im Zusammenhang mit der Auflassung der Gepäckbeförderung auch zu einer Einstellung der Einstiegshilfen für RollstuhlbenützerInnen in den Bahnhöfen kommen soll. Laut Angabe von Dr. Forster sollen die Hebelifte auch weiterhin von dem jeweils am Bahnhof dafür vorhandenen Personal bedient werden. So sollen dafür z. B. auch ZugführerInnen und das Reinigungspersonal herangezogen werden können.

Unhaltbare Zustände
Allerdings zeigte sich bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der Neuregelung eine für alle Bahnreisenden – im besonderen Ausmaß aber für RollstuhlbenützerInnen – äußerst negative Auswirkung: LeserInnen haben uns berichtet, daß nunmehr die Gänge und die Abteile sowie der Ein- und Ausstiegsbereich des Waggons völlig verstopft sind, sodaß ein ungestörtes Ein- und Aussteigen unmöglich ist. Das gilt ganz besonders auch für den Besuch der Zugstoilette. Dies ist eine inakzeptable Situation und verstößt zudem gegen § 19 (1) des Eisenbahngesetzes, in dem das Eisenbahnunternehmen verpflichtet wird, die Eisenbahn „unter Berücksichtigung der Sicherheit“ und der Ordnung zu betreiben.

Darüberhinaus sind uns weitere haarsträubende Erzählungen von LeserInnen mitgeteilt worden. Sogar in Landeshauptstädten werden die Hebelifte nur zu bestimmen Tageszeiten vom Personal bedient! Teilweise muß man sich Tage im voraus für eine Fahrt anmelden. Auch Aussagen wie „für einen zahlt sich das gar nicht aus“ wurden uns berichtet.

Eines ist jedenfalls sicher: die Betroffenen werden die Entwicklung bei den ÖBB sehr genau verfolgen und sicherlich keine Verschlechterungen im Angebot hinnehmen. Unsere LeserInnen fordern wir an dieser Stelle auf, uns weiterhin von ihren persönlichen Erfahrungen zu berichten.

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