Viel wurde in den letzten Wochen über den Ärger auf den so genannten Selbstbedienungsstrecken geschrieben. Die Kritik richtet sich primär gegen die nicht barrierefreien Fahrkartenautomaten.
Die ÖBB haben mit dem letzten Fahrplanwechsel 16 Strecken zu Selbstbedienungsstrecken erklärt. Seit diesem Zeitpunkt muss die Fahrkarte verpflichtend vor dem Fahrtantritt gelöst werden. Wenn man „ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss eine Kontrollgebühr entrichtet werden“, teilten die ÖBB mit und kündigt an, dass in Zukunft weitere Strecken zu Selbstbedienungsstrecken umgestaltet werden.
„Uns ist jedoch bewusst, dass die Zugänglichkeit zu den Fahrkartenautomaten noch nicht für alle Menschen gleichermaßen gegeben ist. Daher haben wir uns entschlossen, blinde sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die ohne Begleitperson reisen, von der Kontrollgebühr auszunehmen“, teil Reinhard Rodlauer von der ÖBB Holding AG (Konzernkoordination Barrierefreiheit) Ende Mai 2006 schriftlich mit.
Verhalten der ÖBB rechtswidrig
Schon im im Februar wurde die ÖBB Personenverkehr AG von BIZEPS informiert, dass die Kontrollgebühr – andere nennen sie treffender Strafgebühr – rechtswidrig eingehoben wird. Die ÖBB diskriminieren durch den Betrieb von nicht barrierefreien Fahrkartenautomaten. Behinderte Menschen, die diese nicht benützen können, müssen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz keine Kontrollgebühr bezahlen, teilte BIZEPS der ÖBB Personenverkehr AG mit.
„Die Regelung ist entstanden, weil es Probleme bei der Automatenbedienung für behinderte Menschen gibt“, nimmt Christian Schwarzl, Behindertensprecher der ÖBB Personenverkehr AG, in einem BIZEPS-INFO Gespräch Stellung. Konkret geht es um „Personen, denen es nicht möglich ist, eine Fahrkarte beim Automaten zu lösen“, so Schwarzl weiter. Mit dieser Lösung versucht die ÖBB Personenverkehr AG „eine Gleichstellung gegenüber den anderen Fahrgästen herzustellen“, erläutert der Behindertensprecher abschließend.
Schlichtung steht im Raum
Während sich bei der Kontrollgebühr nun eine rechtskonforme Übergangslösung abzeichnet, gibt es auf einem anderen Gebiet schlechte Nachrichten. Die ÖBB stellen laut übereinstimmenden Informationen noch immer NEUE nicht barrierefreie Fahrkartenautomaten auf. Ein Umstand, der klar rechtswidrig ist und zu einer Schlichtung bzw. einer Verbandsklage gemäß Behindertengleichstellungsgesetz führen könnte.