Viel wurde in den letzten Wochen über den Ärger auf den so genannten Selbstbedienungsstrecken geschrieben. Die Kritik richtet sich primär gegen die nicht barrierefreien Fahrkartenautomaten.

Die ÖBB haben mit dem letzten Fahrplanwechsel 16 Strecken zu Selbstbedienungsstrecken erklärt. Seit diesem Zeitpunkt muss die Fahrkarte verpflichtend vor dem Fahrtantritt gelöst werden. Wenn man „ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, muss eine Kontrollgebühr entrichtet werden“, teilten die ÖBB mit und kündigt an, dass in Zukunft weitere Strecken zu Selbstbedienungsstrecken umgestaltet werden.
„Uns ist jedoch bewusst, dass die Zugänglichkeit zu den Fahrkartenautomaten noch nicht für alle Menschen gleichermaßen gegeben ist. Daher haben wir uns entschlossen, blinde sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die ohne Begleitperson reisen, von der Kontrollgebühr auszunehmen“, teil Reinhard Rodlauer von der ÖBB Holding AG (Konzernkoordination Barrierefreiheit) Ende Mai 2006 schriftlich mit.
Verhalten der ÖBB rechtswidrig
Schon im im Februar wurde die ÖBB Personenverkehr AG von BIZEPS informiert, dass die Kontrollgebühr – andere nennen sie treffender Strafgebühr – rechtswidrig eingehoben wird. Die ÖBB diskriminieren durch den Betrieb von nicht barrierefreien Fahrkartenautomaten. Behinderte Menschen, die diese nicht benützen können, müssen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz keine Kontrollgebühr bezahlen, teilte BIZEPS der ÖBB Personenverkehr AG mit.
„Die Regelung ist entstanden, weil es Probleme bei der Automatenbedienung für behinderte Menschen gibt“, nimmt Christian Schwarzl, Behindertensprecher der ÖBB Personenverkehr AG, in einem BIZEPS-INFO Gespräch Stellung. Konkret geht es um „Personen, denen es nicht möglich ist, eine Fahrkarte beim Automaten zu lösen“, so Schwarzl weiter. Mit dieser Lösung versucht die ÖBB Personenverkehr AG „eine Gleichstellung gegenüber den anderen Fahrgästen herzustellen“, erläutert der Behindertensprecher abschließend.
Schlichtung steht im Raum
Während sich bei der Kontrollgebühr nun eine rechtskonforme Übergangslösung abzeichnet, gibt es auf einem anderen Gebiet schlechte Nachrichten. Die ÖBB stellen laut übereinstimmenden Informationen noch immer NEUE nicht barrierefreie Fahrkartenautomaten auf. Ein Umstand, der klar rechtswidrig ist und zu einer Schlichtung bzw. einer Verbandsklage gemäß Behindertengleichstellungsgesetz führen könnte.
johnny,
07.07.2006, 13:12
Man kann doch davon ausgehen, das die Automaten behindertengerecht adaptiert werden. Ich glaube, die Öbb ist hier sehr vorbildlich „unterwegs“, im Vergeich zu anderen Ländern mit ähnlichen Standards.
Gleiches recht und gleiche Möglichkeiten müssen auch für Behinderte gelten.
Die Ausnahmen sind nicht als solche zu bezeichnen, sondern gutes recht behinderter Menschen, in diesem Fall sowieso, und auch in anderen!
Alexandra,
05.07.2006, 07:40
Ausnahmen sind „Extrawürstl“, die weder das Grundproblem beheben, noch tatsächlich einen Ausgleich schaffen. Kompetentes Bahnhofspersonal (zwei Worte, die sich eigentlich beißen müßten), ist halt schwer zu finden bzw. scheint es nicht zu klappen, Personal so auszubilden, dass sie auch kompetent wirken.
Ich kann da zumindest einen Vergleich ziehen, da ich vor einigen Jahren noch regelmäßig mit der Bahn zwischen Nürnberg und Wien hinundher gependelt bin. Das DB-Person ist dermaßen inkompetent und ignorant, dass es schon nicht mehr auszuhalten war.
Ich hab ihnen sehr wohl auf meine unmißverständliche Art und Weise mitgeteilt, dass die Ösi(Schluchtenscheisser, die hinter dem Berg wohnen)-Bahn-Fraktion wesendlich besser geschult und hilfsbereiter sind. Gut, der DB wars wurscht.
In Wien hab ich selten erlebt, dass man mir nicht gleich geholfen hat. Egal obs der Typ bei der Infokammer war oder jemand, der grad Flaschen in den Abfalleimer geworfen hat.
Klar ist, dass Menschen mit einer stärkeren Behinderung mehr Hilfe und Unterstützung brauchen. Ich habe – Gott sei Dank – nicht das Problem eines zu großen Rolli, aber ich kann den Unmut meiner Kollegen durchaus verstehen.
Dass es noch immer Probleme beim Umbau der Züge gibt, gut, das Problem ist bekannt, aber dass man es nicht schafft, rolligerichte – oder besser sogar – barrierefreie Ticketschalter hinzustellen, ist eigentlich schon schwach.
Die Bahn hat finanzielle Schwerigkeiten? Nun ja, wenn ich als Firma, die ohnehin nicht so gut dasteht, auch noch aussortiere, wer meine Dienstleistung oder Produkte kaufen kann, denkt nicht besonders wirtschaftlich. Die Bahn wirbt mit billigst Preisen, aber schafft es nicht, Menschen mit Behinderung das Reisen zu erleichtern oder sogar erst zu ermöglichen.
Da frag ich mich: Wer darf denn nun mit der Bahn fahren???
Brandlbert,
04.07.2006, 16:52
Also so ganz versteh ichs nicht, es wurden doch eh Ausnahmen geschaffen bis die Automatensituation behoben ist und verbessert wurde, oder? Ich finde Bahnhöfe ohne Personal nicht ganz so schlecht, hatte auch bei denen mit Personal oft lange Wartezeiten, jetzt kann ich mir mein ticket selbst ausdrucken. Und ich möchte auch anmerken, wenn der Automat kaputt ist oder es gar keinen gibt, dass hat der Kontrolleur bei mir jedes Mal freundlich reagiert und ich musste nichts zahlen. Allerdings sollte man sowas immer gleich melden bei der ÖBB damit die automaten auch repariert werden können, denn viele refgen sich nur auf aber sidn z faul um etwas zu sagen, dann kann auch keine Abhilfe kommen.
karin kaufmann,
23.06.2006, 17:49
bitte, für was gibt es das behindertengleichstellungsgesetz? damit wieder tausend ausnahmen gemacht werden?! die heutige technik ist sicher so weit automaten barrierefrei für alle zu machen. diese diskussion ist wirklich lächerlich. ist das eine beschäftigungstherapie für behinderte?
Cornelia Pertiller,
23.06.2006, 13:36
Vielleicht können die Automaten nicht barrierefrei für blinde sein, sehr wohl aber für Sehbehinderte! Größere Schrift, etc. Ich persönlich bin aber sowieso gegen Bahnhöfe völlig ohne irgendein Personal.
Jakob Putz,
23.06.2006, 12:10
Jetzt wäre natürlich interessant, wie das in der Praxis laufen sollte, denn barrierefreie Automaten für blinden Menschen sind für ihre eher höheren Kosten ja ohnedies bekannt, weshalb ich mich frage, ob nicht die jetzige Lösung dennoch die Beste ist!?!?
Martin Ladstätter,
22.06.2006, 20:37
@Desiree: Neue Automaten aufstellen die nicht barrierefrei sind, ist rechtswidrig. Die Automaten müssen nicht verbessert oder entwickelt werden, sondern einfach nur gekauft werden.
Desiree,
22.06.2006, 12:29
Auch wenn die sog. Kontrollgebühr nun nicht für behinderte Menschen gilt ist die Aufstellung neuer Automaten rechtswidrig? Indem es da ein Einlenken seitens der ÖBB gab herrscht nun Rechtskonformität hätte ich gedacht. Die Automaten müssen bestimmt noch verbessert werden, allerding braucht diese Entwicklung auch seine Zeit, bis dahin werden wohl noch die vorhandenen aufgestellt.