Die ÖBB erneuert eine Reihe von alten Waggons. Der darin befindliche Rollstuhlplatz befindet sich danach in der 1. Klasse. Muss man nun mehr bezahlen?

Damit keine Unsicherheiten aufkommen hat die ÖBB klargestellt: „Ein Rollstuhlfahrer benötigt für die Beförderung in Österreich in jedem Fall nur eine Fahrkarte der 2. Klasse, egal ob er einen Wagen der 1. Klasse oder der 2. Klasse benützt. Konkreter Anlassfall ist der Gepäckwagen AD mit 1. Klasse Sitzbereich für behinderte Menschen, Sitzbereich 1. Klasse Großraum und Behinderten – WC“, erläutert Ing. Alfred Anderlik vom ÖBB – Personenverkehr auf eine BIZEPS-INFO Anfrage.
Auch die Frage nach den Kosten für eine Begleitperson bzw. Persönliche Assistenz sind geklärt. „Wenn der Rollstuhlfahrer zwei Begleitpersonen mitbringt, dann wird die erste Begleitperson gratis (unentgeltlich) befördert und die zweite Begleitperson benötigt eine Fahrkarte 2. Klasse. Es ist dabei unwichtig, ob ein Wagen 1. Klasse oder 2. Klasse benutzt wird“, stellt Anderlik klar.
Prommer Alois,
23.11.2005, 20:47
Ich habe einen Behindertenpass mit 90% Behinderung und Pflegegeld. Was kostet eine Vorteilscard und was muß eine Begleitpersan für die Fahrt bezahlen.Allein kann ich nicht fahren.