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ÖBB-Personenverkehr: Wieder einmal werden Menschen mit Behinderung verschaukelt

ÖNORM B 1600 scheint nicht bekannt zu sein

Zu der gestern versendeten APA-OTS Pressemeldung mit dem Titel „Barrierefreier Zugang zu Ticketautomaten„, nach der die ÖBB-Personenverkehr einen Teil der Ticketautomaten umrüstet, indem der derzeitige Geldeinwurf aus einer Höhe von 140 cm auf 125 cm herabgesetzt wird, hat Eduard Riha, Generalsekretär und Normen-Spezialist der ÖAR, nur ein Kopfschütteln parat:

„Hier ist es wieder zu einer für den Personenverkehr mittlerweile schon typischen ‚Fast-Beinahe‘-Aktion gekommen, mit der jedenfalls keine entscheidende Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen erreicht wurde. Eine gut gemeinte Geste, aber kein Grund für mediales Jubeln. Es gab zwar Gespräche, die ursprünglich auf – nicht notwendigen – Sockeln stehenden, vorhanden Automaten tiefer zu stellen. Diese Reduzierung der Bedienhöhe jedoch ‚barrierefrei‘ zu nennen ist aber übertrieben. Automaten in neu angekauften Fahrzeugen mit einer Bedienhöhe von 130 cm wären allerdings – ginge es um Fußball – eine klare Regelverletzung!“

Riha abschließend: „Den ÖBB ist anzuraten, sich den Luxus des Ankaufs einer aktuellen ÖNORM B 1600 zu leisten. Dann könnten sie nämlich nachlesen, was auf Seite 21 zu Bedienungselementen geschrieben steht, um die Nutzung für Rollstuhlfahrer und kleinwüchsige Personen wirklich sicherzustellen: ‚Elemente wie Heizkörperventile, Sicherungskästen, Schalter, Tastertableaus, Gegensprechanlagen, Hausbriefkästen u.dgl. müssen in einer Höhe zwischen 85 cm und 100 cm über Fußbodenoberkante angebracht werden …'“.

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