Im Verlauf der Verhandlungen hat der ÖBB-Personenverkehr stets versichert die nachgerüsteten Fahrzeuge nur auf Strecken mit zumindest 38 cm Bahnsteighöhe einsetzen zu wollen.
Zu der seit dem Wochenende neuerlich entbrannten Diskussion um die nicht barrierefreien neuen Nahverkehrsgarnituren der ÖBB werden nun erstaunliche Kommentare abgegeben, die allesamt auf Informationsmangel und/oder Gedächtnisverlust bei den Wortspendern zurückzuführen sein müssen.
Fakt ist, dass seitens der ÖBB (durch den damals im Amt befindlichen Vorstand DI Dr. Wehinger) bereits 2007 ein einvernehmliches Dokument mit den Behindertenverbänden unterzeichnet wurde, aus dem klar hervorgeht, dass der Einsatz von „Talent“ und „Desiro“ auf Bahnsteigen unter 38 cm mangels der nötigen Barrierefreiheit nicht vorgenommen werden könne.
Im Verlauf der Verhandlungen hat der ÖBB-Personenverkehr stets versichert die nachgerüsteten Fahrzeuge nur auf Strecken mit zumindest 38 cm Bahnsteighöhe einsetzen zu wollen. Nur unter dieser Prämisse haben die Vertreter der behinderten Menschen der Rampenlösung zugestimmt, da im Falle von noch tieferen Bahnsteigen der Einstieg nur mehr mit bahnsteig- oder fahrzeugseitig vorhandenen Hubliften gefahrlos bewerkstelligt werden kann.
Um weiterer Verwirrung Einhalt zu gebieten – nachfolgend der betreffende Textausschnitt des Übereinkommens zwischen ÖBB-Personenverkehr und den Behindertenorganisationen vom 4. Juni 2007: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit den, gemeinsam von allen Beteiligten vereinbarten Verbesserungen, ein Höchstmaß an Barrierefreiheit der Einstiegssituation (Bei Bahnsteigen zwischen 55 cm und 38 cm Bahnsteighöhe) des Talent, im Vergleich zum Zustand anlässlich der Auslieferung der ursprünglich unzulänglichen Neuwagen erreicht wurde. Sollte der Zug bei Bahnsteighöhen unter 38 cm Höhe oder bei zu schmalen Bahnsteigen eingesetzt werden (da es sich um eine Rampe und keinen Lift handelt) kann nicht mehr von Barrierefreiheit gesprochen werden.“