ÖBR nimmt zu geplanten Änderungen im Bundespflegegeldgesetz Stellung

Welche Forderungen stellt der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) im Bereich des Pflegegeldes? Hier ein kurzer Einblick.

Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Aufschrift Pflegegeld
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Die Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zur geplanten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes können Sie im Detail hier nachlesen. (Weitere Stellungnahmen)

Der ÖBR begrüßt darin:

  • Die Erhöhung des Erschwerniszuschlages bei der Einstufung von Menschen mit „demenziellen Beeinträchtigungen und Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung“
  • Den Entfall des bisherigen Anrechnungsbetrages der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld

Zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen schlägt er weitere Maßnahmen vor und führt als Beispiele an: Angebote für Erholung, für die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Informationen und Sozialrechtsberatung.

Die wichtigsten Forderungen des ÖBR im Bereich des Pflegegelds sind:

  1. Die Rücknahme der Anhebung der erforderlichen Bedarfsstunden in den Pflegestufen 1 und 2, durch die der Zugang zum Pflegegeld 2011 und 2015 massiv erschwert worden ist, (Dies würde vielen Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen, gerade auch im Hinblick darauf, dass andere Unterstützungsleistungen der Länder oft an den Bezug des Pflegegeldes gebunden sind.) sowie eine bessere Ausbildung der Gutachter:innen und eine bessere Einbeziehung von Menschen, die die tatsächliche Pflege erbringen.
  2. Den einmaligen Ausgleich des Wertverlusts beim Pflegegeld durch die bisher versäumten Anpassungen
  3. Die Schaffung einer nach oben hin offenen Pflegestufe für Menschen mit wesentlich höherem Unterstützungsbedarf
  4. Den Ausbau der Persönlichen Assistenz als Ergänzung zum Pflegegeld und als Maßnahme zur De-Institutionalisierung
  5. Weitere Entlastung pflegender Angehöriger durch bedarfsorientierten flächendeckenden Ausbau (mobiler) Pflegedienste und Ausnahme vom Ruhen des Pflegegeldes bei Krankenhaus-, Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt bei pflegenden Angehörigen, wenn diese aufgrund der Pflege ihre Berufstätigkeiten aufgeben mussten. Der ÖBR fordert darüber hinaus, dass in allen Fällen und Rechtsbereichen die Unterhaltspflicht (pflegender) Angehöriger für deren nicht selbsterhaltungsfähige volljährige Kinder entfällt.

Gehaltsbonus

Außerdem ist ein Gehaltsbonus für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen im Behindertenbereich geplant.

Der Behindertenrat fordert, dass alle Personen, die direkt in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen tätig sind, unabhängig von ihrer Ausbildung in den Genuss dieses Gehaltsbonus kommen.

Ausbildungsbeitrag

Auch im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbildungsbeitrag in Höhe von 600 € setzt sich der Behindertenrat für eine Ausweitung auf alle Ausbildungen in Sozialbetreuungsberufen ein und verweist auf den aktuell massiven Personalmangel in diesem Bereich.

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Ein Kommentar

  • Sehr „treffend“ beschrieben!DANK für diesen Einsatz!Bin selbst „betroffener“ ,“Pflegegeld“ Stufe 2 aus beschriebenen Gründen abgelehnt,lebe mit 75 nJ.,alleine in Mietwohnung,70% psych.Behinderung,seit 1 J.,nur mit „Krücken“ noch „gehfähig“,Rollator,mit Stufe 1 kann ich mir keine „Hilfe“ leisten,die „effektiv“ ist,wäre!
    Das nur als kleiner Beitrag!Wohne in „Linz beginnt’s“!