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Öffentliche Hand verletzt Gesetz

In manchen Bundesländern geht es - in einigen nicht. Die meisten Krankenkassen tun mehr als sie müssten - die Wirtschafts- und die Landwirtschaftskammern sind alle säumig. Am ärgsten treiben es die Geldinstitute.

Die Rede ist von der Einstellungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), das Betriebe ab einer bestimmten Größe zur Einstellung behinderter Menschen verpflichtet. Die vom Sozialministerium kürzlich veröffentlichten neuesten Zahlen stellen manchen Ländern kein gutes Zeugnis aus: So hat Niederösterreich im Jahr 2004 nicht weniger als 307 behinderte Arbeitnehmer zu wenig eingestellt als es das Gesetz vorschreibt und Vorarlberg liegt – gemessen an der Gesamtzahl seiner Beschäftigten – besonders weit hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück.

Dabei hat Wien diesmal seine Zahlen noch nicht fertig vorgelegt. Kein Wunder, wenn man weiß, dass Wien in den vergangenen Jahren gegen das BEinstG am häufigsten verstoßen hatte. Doch anstatt sich endlich ernsthaft zu bemühen, treten dann die zuständige Stadträtin und die Behindertensprecherin der SPÖ auf die Bühne und versuchen, die blamable Situation mit Zahlenspielereien schön zu reden.

Allein: wenn andere Bundesländer – wie z. B. Oberösterreich oder die Steiermark – um hunderte (!) behinderte Menschen mehr als vorgeschrieben einstellen können dann ist es nicht nachvollziehbar, warum das in Wien nicht möglich sein soll.

Sehr positiv haben sich die Krankenkassen verhalten, indem sie durchwegs mehr behinderte Menschen als vorgeschrieben eingestellt haben. Das Plansoll nicht erfüllt haben hier nur die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland.

Auch die Sozialversicherungsträger kommen mehrheitlich den gesetzlichen und moralischen Verpflichtungen nach, allerdings auch in diesem Jahr wieder mit einer Ausnahme: Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hatte weit über die Hälfte der vorgeschriebenen Posten nicht durch behinderte Menschen besetzt.

Von den überprüften Kammern der Wirtschaft und der Landwirtschaft sowie der Ärzte hatten mit einer Ausnahme, sämtliche Institute die vorgeschriebene Anzahl von Arbeitsplätzen nicht errichtet. Dass es auch anders geht bewiesen die untersuchten Arbeiterkammern, die mit einer Ausnahme ihre Verpflichtungen erfüllten oder sogar mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stellten.

Ruhig als skandalös bezeichnet werden kann die Situation auf dem Sektor der Geldinstitute: Vier der fünf veröffentlichten Unternehmen kamen ihren gesetzlichen Verpflichtungen auch nicht annähernd nach. So stellte der Raiffeisensektor um 202 behinderte Menschen zu wenig ein, die BA-CA um 125 zu wenig, die ERSTE um 67 zu wenig und die BAWAG um 50 behinderte Menschen zu wenig. Einzig die Österreichische Postsparkasse hat nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Den arbeitssuchenden behinderten Menschen ist nicht mit Licht-ins-Dunkel Spenden geholfen oder mit Sprüchen wie „In jeder Beziehung zählen die Menschen“ sondern mit Sparkassen und Banken die sich bemühen, behinderte Menschen einzustellen.

Daran werden die Worte und Taten der Geldinstitute in Zukunft zu messen sein und darüber wird in Zukunft nachzudenken sein, wenn man ein Konto eröffnen will oder wenn man einen Bankenwechsel ins Auge fasst.

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