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Öffentliche IKT-Verträge künftig nur gegen E-Accessibility

EU-Studie: Fachleute fordern europaweite Regelungen

Verträge über Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im öffentlichen Bereich sollen nach Meinung von Fachleuten künftig daran gekoppelt werden, dass sie älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sind.

Dies besagt eine Studie der EU-Kommission zur Förderung von E-Accessibility (Zugänglichkeit zur digitalen Welt), deren Ergebnisse am 31. März 2005 vorgestellt wurden. Vertreter von 500 Institutionen wie Behörden, Unternehmen des IKT-Sektors und Hochschulen wurden hierzu per Internet befragt.

Demnach sind 88 Prozent der Befragten der Meinung, dass die EU-Institutionen selbst als Vorreiter fungieren und entsprechende Maßnahmen zur besseren Integration von derzeit noch benachteiligten Menschen vorschlagen sollen. Außerdem wünschen sich 84 Prozent der Befragten, dass technische Anforderungen zu diesem Zweck sowohl in der EU als auch darüber hinaus harmonisiert werden müssten.

Konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Forderungen gab es allerdings nicht. Einig ist man sich in Brüssel aber darüber, dass Hürden beseitigt werden müssen, die sich aus „unzweckmäßiger Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen des IKT-Bereichs“ ergeben.

„Alle an der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen ist für mich sowohl eine soziale Notwendigkeit als auch ein wirtschaftliches Ziel“, sagte dazu Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. „Je besser der Zugang zu neuen Technologien, umso größer ist deren Marktpotenzial.“ Derzeit gibt es etwa 90 Mio. EU-Bürger, die nicht in vollem Umfang vom Nutzen der IKT profitieren können.

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