Öffentliche Sitzung des Monitoringauschusses bespricht UN-Handlungsempfehlungen

Am 7. November 2013 findet in Wien die neunte öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses statt. Im Zentrum der Sitzung stehen die Empfehlungen des UNO-Ausschusses im Rahmen der Staatenprüfung, wie Österreich die Konvention umsetzen soll.

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„Die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen sind ein wichtiges Element in der Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, erläutert Dr. Marianne Schulze (Vorsitzende des Monitoringauschusses) und kündigt an: „Die Inhalte sind daher breit zu diskutieren und dazu soll die öffentliche Sitzungen einen Beitrag leisten.“

Warum öffentliche Sitzungen dem Monitoringausschuss so wichtig sind?

„Die Konvention sieht verpflichtend die Teilhabe von Selbstvertreterinnen und -vertretern und der interessierten Öffentlichkeit vor. Öffentliche Sitzungen sind eine gute Möglichkeit, diese Vorgabe zu erfüllen“, meint Marianne Schulze und ergänzt: „Die Erfahrungen der ersten acht öffentlichen Sitzungen zeigen, dass die Diskussionen für alle Beteiligten eine unglaubliche Bereicherung und Hilfestellung sind.“

Öffentliche Sitzungen sind ein wichtiger Bestandteil zur Bekanntmachung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Inhalte dieser Konvention geworden.

Öffentliche Sitzung am 7. November 2013

Das Treffen findet diesmal in Wien von 13 bis 17 Uhr im großen Festsaal des Bundesamtsgebäudes bei der Urania statt.

Die Adresse ist: Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich gerade auch an Menschen mit Behinderungen selbst wendet.

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