Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Ausschuss befasst sich mit Zugang zu Gesundheitsversorgung

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine achte öffentliche Sitzung am 23. April 2013 von 13:00 – 17:00 in Salzburg, in der TriBühne Lehen, 5020 Salzburg, Tulpenstraße 1 ab.

Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.

Im Mittelpunkt der achten öffentlichen Sitzung steht das Thema Gesundheitsversorgung. Menschen mit Behinderungen sehen sich beim Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung immer noch mit Barrieren konfrontiert, auch vor dem Hintergrund verkrusteter föderalistischer Strukturen und unklarer Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern. Anstatt als Objekte der Fürsorge paternalistisch versorgt zu werden, müssen Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage von Selbstbestimmung und Nichtdiskriminierung ungeteilte Teilhabe an allen Angeboten der Gesundheitsversorgung als Menschenrecht haben.

Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich gerade auch an Menschen mit Behinderungen selbst wendet. Das Papier liegt auch in einer leicht lesbaren Fassung vor, beide Texte sind über die Website des Ausschusses: monitoringausschuss.at („öffentliche Sitzungen“) einsehbar.

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