Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Ausschuss befasst sich mit den Empfehlungen des UNO-Komitees in Genf

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine neunte öffentliche Sitzung am 07. November 2013 von 13:00 bis 17:00 Uhr in Wien, im großen Festsaal des Amtsgebäudes 1030 Wien, Radetzkystraße 2 ab.

Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

Die öffentlichen Sitzungen, die für die SelbstvertreterInnen und die interessierte Öffentlichkeit ein halbjährlicher Fixpunkt sind, haben sich als Standard gelebter Teilhabe und Partizipation etabliert. Der Ausschuss versucht damit unter anderem zum menschenrechtlichen Transparenzprinzip beizutragen. Im Mittelpunkt steht dabei der auch von der Konvention vorgeschriebene regelmäßige Austausch des Überwachungsgremiums mit den ExpertInnen in eigener Sache – Menschen mit Behinderungen aus ganz Österreich.

Die Sitzung wird die Empfehlungen des UN Fachausschusses zur Umsetzung der Konvention in Österreich diskutieren. Am 2. und 3. September fand in Genf der Dialog mit dem UNO-Überwachungsorgan zum Stand der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich statt. Der Fachausschuss hat auf der Grundlage des Staatenberichts und der Berichte der Nichtregierungsorganisationen und unabhängiger Einrichtungen Empfehlungen an Österreich zur weiteren Umsetzung der Konvention abgegeben.

Wichtige Schwerpunkte der Empfehlungen sind verkrustete föderalistische Strukturen und unklare Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern, ein unzeitgemäßes Bild von Menschen mit Behinderungen, sowie konkrete Strukturen und Institutionen, wie das segregative Bildungssystem, Wohnheime und die Sachwalterschaft zeitgemäß reformiert werden können.

Der Monitoringausschuss freut sich über die fast 250 Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Erörterung der vorgelegten Diskussionsgrundlage, die sich gerade auch an ExpertInnen in eigener Sache – SelbstvertreterInnen – wendet. Das Papier liegt auch in einer leicht lesbaren Fassung vor, beide Texte sind über die Website des Ausschusses: www.monitoringausschuss.at („öffentliche Sitzungen“) einsehbar.

Die Sitzung wird in Österreichische Gebärdensprache übersetzt und es wird „graphic facilitation“ – Zusammenfassung in Zeichenprotokollen – geben. Das Protokoll der Sitzung wird standardgemäß im Laufe des Dezembers auf der Website veröffentlicht werden.

Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Datum: 7.11.2013, um 13:00 Uhr
Ort: Großer Festsaal, Amtsgebäude,Radetzkystraße 2, 1030 Wien

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