Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Diskussion zu inklusivem Schulsystem in Österreich

Parlament
BIZEPS

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine zweite öffentliche Sitzung am 28. April von 13 bis 16 Uhr im Parlament ab.

Der weisungsfreie Ausschuss ist ein Beratungsgremium des Bundesbehindertenbeirates in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen – und Gesetzesentwürfen – abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

Im Mittelpunkt der zweiten öffentlichen Sitzung steht der Entwurf einer Stellungnahme zu inklusiver Bildung. Die barrierefreie und inklusive Umsetzung der Konventionsrechte erfordert nach Ansicht des Ausschusses eine grundlegende Reform des österreichischen Schulwesens, um die Gewährleistung des Rechts auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des Entwurfs der Stellungnahme. Die Stellungnahme ist – auch in einer Leichter Lesen Version – über die Website des Ausschusses: www.monitoringausschuss.at erhältlich.

Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.

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