Am 26. September 2024 veranstaltet der Tiroler Monitoring-Ausschuss seine 16. öffentliche Sitzung mit dem Thema „Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft - Was bedeutet De-Institutionalisierung?“
„Das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo, wie und mit wem sie zusammenleben. Es ist ein zentrales Grundrecht und wesentliches Element der UN-Behindertenrechtskonvention. Doch gerade dieses Recht ist vielfach nicht gegeben“, so Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoring-Ausschuss.
Die 16. öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses beschäftigt sich mit dem Thema De-Institutionalisierung.
Zu Gast ist unter anderem Markus Schefer, er ist Berichterstatter des UN-Fachausschusses bei der Staatenprüfung Österreichs. Er berichtet über das Staatenprüfungsverfahren und über den konkreten Handlungsbedarf, den es in Tirol bezüglich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt.
Zudem wird im Rahmen der Sitzung über die Studie „Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Tirol“ sowie über das Thema Persönliche Assistenz berichtet. Das Land Tirol stellt außerdem seine Pläne zum Thema De-Institutionalisierung vor.
Eckdaten
Wann: 26. September 2024, 14.00-17.30 Uhr
Wo: Im Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Barrierefreiheit: Bei der Sitzung gibt es Gebärdensprachdolmetsch, Schriftdolmetsch und Zusammenfassungen in einfacher (Bild-)Sprache, weiterer Unterstützungsbedarf kann mitgeteilt werden.
Anmeldung ist bis spätestens 11. September 2024 unter der E-Mailadresse servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at möglich.
Achtung Plätze sind begrenzt, wenn man eine Behinderung angibt, bekommt man bevorzugt einen Platz.
Genauere Infos zu 16. Sitzung des Monitoring-Ausschusses finden Sie auf der Internetseite des Tiroler Monitoringausschusses.