Öffentliche Sitzung zu „De-Institutionalisierung – Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft“

Am 28. April 2015 hält der Monitoringausschuss auf Bundesebene seine 12. Öffentliche Sitzung in St. Pölten ab.

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

„Menschen mit Behinderungen dürfen oft nicht selbstbestimmt in unserer Gemeinschaft leben. Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen, die viel Unterstützung brauchen, müssen oft in Heimen oder Behinderten-Einrichtungen leben“, schreibt der Monitoringausschuss in seiner Einladung.

Für Sitzung wurde eine Diskussionsgrundlage „De-Institutionalisierung – Selbstbestimmt Leben in der Gemeinschaft“ erstellt, die schon jetzt online verfügbar ist.

Österreich setzt die UN-Behindertenrechtskonvention nicht um

Österreich hat beim Abbau von Heimen großen Nachholbedarf. Dies war auch eines der Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs durch die UNO im September 2013. Die UNO schrieb damals: „Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.

Und weiter wurde festgehalten: „Das Komitee empfiehlt, dass der Vertragsstaat sicherstellt, dass die Persönliche-Assistenzprogramme ausreichend finanzielle Unterstützung bieten, um zu gewährleisten, dass Menschen in der Gemeinschaft selbstbestimmt leben können. Das Komitee empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat die Programme persönlicher Assistenz harmonisiert und erweitert und die persönliche Assistenz für alle Menschen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen verfügbar macht.“

Bisher wurde sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Bereich einfach ignoriert.

Öffentliche Sitzung am 28. April 2015

Die Sitzung findet am 28. April 2015 von 13 bis 17 Uhr im Bildungshaus St. Hippolyt, Eybnerstraße 5, 3100 St. Pölten, statt.

Achtung: Sitzplätze sind beschränkt, Anmeldung ist erforderlich! Es wird um Anmeldungen unter buero@monitoringausschuss.at ersucht.

Über den Monitoringausschuss

„In Österreich überwacht der Monitoringausschuss, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich eingehalten werden“, erläutert der Ausschuss seine Aufgabe.

Der „Unabhängige Monitoringausschuss
 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ existiert seit dem Jahr 2008 und hält im Jahr zwei öffentliche Sitzungen ab.

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