ÖGB: Es ist unser Bestreben, Diskriminierungen gar nicht erst aufkommen zu lassen

Behinderte Menschen werden häufig von Versicherungen ausgeschlossen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund bekämpft Diskriminierungen erfolgreich und schützt seine Mitglieder.

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BIZEPS

BIZEPS-INFO brachte kürzlich einen Bericht eines ÖGB-Mitgliedes, welches – wie alle Mitglieder des ÖGB – den Schutz einer Solidaritätsversicherung genoss, glaubte es zumindest.

Die Frau – sie hat Multiple Sklerose – stürzte auf dem Weg zur Arbeit und musste wochenlang ins Spital. Die Leistungen aus der Solidaritätsversicherung wurden ihr daraufhin verweigert, weil sie schon vorher behindert gewesen war. Sie leitete daher Schlichtungen mit ihrer Teilgewerkschaft und der Wiener Städtischen ein.

In diesem individuellen Fall bekam die Frau kulanzweise den zustehenden Betrag. Doch die Versicherung legte Wert auf die Feststellung, dass sie unversichert gewesen sei. Sie gehöre zum Kreis der „unversicherbaren Personen“.

Einzelfallregelungen sind nicht hilfreich

So erfreulich es auch war, dass die Frau ihr persönliches Recht bekam, so klar formulierte sie, dass sie eine generelle Lösung für alle behinderten Mitglieder des ÖGB haben möchte.

BIZEPS wandte sich an Herbert Pichler („Chancen nutzen“-Büro des ÖGB) und machte auf den Missstand aufmerksam. Nach einer ungläubigen Schrecksekunde versprach er, sich der Sache innerhalb des ÖGB anzunehmen, uns mit den maßgeblichen Personen zu vernetzen und zu versuchen, eine generelle Lösung zu erreichen.

Eine Erfolgsgeschichte

Was dann folgte, kann als Erfolgsgeschichte bewertet werden.

„Uns war eine Unterschiedlichkeit in der Behandlung der Mitglieder bis dato nicht bekannt und auch nicht bewusst“, hält Monika Kemperle, Mitglied des Bundesvorstandes des ÖGB am 8. Juni 2009 in einem Schreiben an BIZEPS fest und betont: „Die vereinbarten Verträge im Hinblick auf die Solidaritätsversicherung sind Verträge, wie diese allgemein üblich sind und den vertragsrechtlichen Normen entsprechen.“

Doch üblich heißt noch lange nicht gut. „Sie haben mich in einem persönlichen Gespräch darauf aufmerksam gemacht, dass es Unterschiedlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen aus der Solidaritätsversicherung zwischen ÖGB Mitgliedern gibt“, so der ÖGB.

Doch die Ungerechtigkeit wollte der ÖGB natürlich nicht unwidersprochen hinnehmen und sah sich „sofort dazu veranlasst“, seine „Verträge mit der leistungerbringenden Versicherung zu überprüfen, und die entsprechenden Schritte einzuleiten“.

Der ÖGB hat „Kontakt mit der Versicherung aufgenommen“ und kann – nicht ohne berechtigten Stolz – „mitteilen, dass der entsprechende Passus, der zu einer Ungleichbehandlung geführt hat, aus dem Vertrag ersatzlos gestrichen wurde.“

„Eine rasche Erledigung diesbezüglich war uns wichtig“

Besonders die Begründung für die klare und solidarische Vorgangsweise des ÖGB ist lesenswert und höchst erfreulich: „Es ist unser Bestreben und wir erachten es als unsere Aufgabe, Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, sind Ihnen daher dankbar, dass Sie uns auf diesen Umstand hingewiesen haben.“

Bemerkenswert ist auch das Tempo der Änderung der Versicherungsbedingungen. Der ÖGB begründet wie folgt: „Eine rasche Erledigung diesbezüglich war uns wichtig.“

Wiener Städtische bestätigt

Obwohl von der Versicherung in der Schlichtung behauptet wurde, dass eine Änderung unmöglich sei, ging es nun ganz einfach.

Die Wiener Städtische schrieb an den ÖGB am 18. Mai 2009 u.a.: „Wir kommen auf das am 15.5.2009 in Ihrem Hause stattgefundene Gespräch zurück und bestätigen wie vereinbart, dass mit Wirksamkeit ab 1.5.2009 die Bestimmung des Art 16 AUVB 1995 (Unversicherbare Personen) entfällt … Alle anderen vertraglichen Inhalte bleiben unverändert bestehen und dieses Schreiben ist integrierender Bestandteil zu diesem Versicherungsvertrag.“

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3 Kommentare

  • ist es in diesem zusammenhang mit dem gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, dass es mir aufgrund meiner c6/7-querschnittslaehmung bis heute trotz anfrage bei verschiedenen anstalten nicht moeglich war, eine unfall- oder krankenzusatzversicherung abzuschliessen? muss ich ich das als gegeben hinnehmen, oder kann man intervenieren?

  • hat ja laaange zeit gedauert bis die wr. städtische draufgekommen ist, dass so ein term wie „unversicherbare person“ in keinen allgemeinvertrag hineingeschrieben werden soll — zumal es viel eleganter geht: einfach sich an die computerunterstützten, geheimen „schwarzen listen“ des versicherer-verbandes halten und schon wissen Sie wer von diesen „lästigen personen“ schlicht als „unversicherbar“ gehandelt wird.