Bachner: "Unfallrenten sind Rechtsanspruch und nicht abhängig von Haupts Gnaden"

„An Zynismus kaum noch zu überbieten ist die von der Regierung beschlossene Unfallrentenbesteuerung“, kritisiert die Leitende Sekretärin im ÖGB, Roswitha Bachner. Nach dem vorliegenden Entwurf ist eine Refundierung der Rentenbesteuerung nur jenen Unfallrentnern vorbehalten, die vor dem Stichtag 1. Juli eine Rente erhalten. „Allein die Aussage, dass jene, die nach dem 1. Juli eine Unfallrente erhalten, sich ohnehin darauf einstellen können, ist eine Ungeheuerlichkeit und spricht für das seltsame soziale Verständnis des Herrn Sozialminister“, so Bachner.
„Niemand wird freiwillig zum Unfallrentner oder sucht sich gar den Zeitpunkt des Unfalls aus“, kritisiert Bachner. Außerdem sei der neue Regierungsplan rechtlich in keinster Weise nachvollziehbar und absolut willkürlich. „Es kann nicht vom Zeitpunkt eines Unfalls oder Ansuchens abhängen, ob ein Unfallopfer eine Versicherungsungsleistung, für die jahrelang Beiträge gezahlt wurden, zurückbekommt.“ Inwieweit ein Arbeitnehmer, dessen Hand in eine Kreissäge gerät, von „Glück“ sprechen kann, wenn der Unfall vor dem 1. Juli passiert, sei dahingestellt.
Jeder Unfallrentnerin, jedem Unfallrentner gebühre Anteilnahme und ein rechtlicher Anspruch auf entsprechende finanzielle Entlastung. Es darf überhaupt keine Unterschiede zwischen Unfallrentner geben, denn jede Betroffene, jeder Betroffene ist ein Härtefall, egal wie hoch die Rente ist und egal, ab wann die Zuerkennung der Rente erfolgt ist, so Bachner.
Außerdem ist die Unfallrente keine Versorgungsleistung, sondern Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld für einen erlittenen Arbeitsunfall, erinnert Bachner. Daher ist eine auch wie immer geartete Reglementierung von „Härtefällen“ abzulehnen. Dass die Generalsekretärin Rauch-Kallat kein Problem mit der Regelung hat, spiegle die Abgehobenheit der Regierung vor dem tatsächlichen Arbeitsalltag der ArbeitnehmerInnen wider. „Unfälle passieren schnell und unvorhergesehen.
Niemand will absichtlich Unfallrentner werden und niemand will ‚abkassieren‘. Versehrte müssen erhöhte Aufwendungen wie etwa behindertengerechte Adaptionen vornehmen, diese noch finanziell zu bestrafen, bringt die soziale Kälte der Bundesregierung zum Ausdruck!“ so Bachner abschließend.