Volksanwaltschafts-Erfolge: ÖGK bewilligt nach Monaten Rollstühle und bezahlt medizinische Intensivpflege
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Volksanwalt Achitz: Rechtslage ist eindeutig, erwarte mir patient*innenfreundlicheres Vorgehen
Gabriela R. braucht einen elektrischen Rollstuhl. Sonst könnte sich die 62-Jährige nicht allein fortbewegen, und sei es nur von einem Zimmer ins andere. Die frühere Behindertenfachbetreuerin hat eine Erkrankung des zentralen Nervensystems und Pflegestufe 6. Einen normalen Rollstuhl kann sie nicht antreiben – trotzdem will ihr die ÖGK keinen elektrischen bezahlen. Obwohl sie ärztliche Verordnungen und Empfehlungen dafür hat.
„Immer wieder beschweren sich Menschen bei der Volksanwaltschaft, weil ihnen mit fadenscheinigen Begründungen Hilfsmittel wie Elektrorollstühle verweigert werden – und sehr oft kommt die Ablehnung von der Tiroler ÖGK-Außenstelle“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.
Zuletzt im August 2024 hat er zwei Fälle in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert, wo die Rollstühle dann erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft finanziert wurden. Achitz: „Ich erwarte aber, dass die ÖGK ihre Fehler nicht nur korrigiert, wenn die Volksanwaltschaft einschreitet, sondern in künftigen Fällen gleich patient*innenfreundlich handelt.“
„Die Rechtslage ist eindeutig“, so Achitz in der „Bürgeranwalt“-Sendung am 28. Juni 2025, „sowohl das ASVG als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verlangen, dass Hilfsmittel wie Elektrorollstühle zur Verfügung zu stellen sind, wenn sie notwendig sind, um Menschen persönliche Mobilität zu ermöglichen.“
Im konkreten Fall von Gabriela R. kritisierte Achitz die fragwürdigen Begründungen, mit denen die ÖGK Tirol den Rollstuhl abgelehnt hat: „Zuerst hieß es, sie kann eh noch mit Rollator gehen und braucht daher keinen Rollstuhl. Später dann: Sie ist zu krank, um den Elektrorollstuhl sicher bedienen zu können.“
Das schloss der Chefarzt der ÖGK offenbar aus allgemeinen Informationen über die Erkrankung. Persönlich überzeugen wollte sich die ÖGK davon allerdings nicht. Laut Aussage der Familie von Gabriela R. würde die ÖGK solche Begutachtungen nur in Innsbruck und Umgebung machen – der Weg nach Osttirol, wo R. lebt, war offenbar zu weit.
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