ÖGLB erwartet vom UN-Menschenrechtsrat klare Worte zu den Menschenrechten gehörloser Menschen

Der ÖGLB (Österreichischer Gehörlosenbund) erwartet vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen der ersten universellen Menschenrechtsprüfung klare Worte zu den Sprachen- und Kulturrechten gehörloser Menschen in Österreich.

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Am 26. Jänner stellt sich die Republik Österreich erstmals der Universellen Periodischen Menschenrechtsprüfung vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein großer Schritt in Richtung Gleichstellung aller Menschen – insbesondere für die Gehörlosengemeinschaft. Umso wichtiger ist es, alle jene Punkte, alle jene Rechte, die sie für Menschen mit Behinderungen bringt, gänzlich und sofort umzusetzen, was zum bestehenden Zeitpunkt noch nicht der Fall ist.

In Österreich sind gehörlose Menschen im Alltagsleben mit zahlreichen Barrieren konfrontiert. Barrieren, die es gemäß UN-Konvention eigentlich nicht mehr geben dürfte und die es unverzüglich zu beseitigen gilt. „Gehörlose Menschen in Österreich sind noch immer stark benachteiligt. Wir fordern Chancengleichheit auf gleichen Zugang zu Information, Kommunikation, Bildung, Arbeit und vor allem zur Mitbestimmung und zur Teilhabe an der Gesellschaft und der Abbau von sozialen und kommunikativen Barrieren!“, so Präsidentin Mag.a Helene Jarmer.

Die Prüfung durch den Menschenrechtsrat ist insofern eine einmalige Gelegenheit, da in dem Evaluierungsprozess die NGOs als gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe behandelt werden. Der ÖGLB erwartet sich daher vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen umso mehr klare Worte und eine klare Empfehlung in Hinblick auf die Realisierung der Menschenrechte gehörloser Menschen durch die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS).

Der ÖGLB hat parallel zum Staatenbericht die Lage der Menschenrechte in Österreich evaluiert und als Mitglied der „Initiative menschenrechte.jetzt.“ gemeinsam mit 360 weiteren NGOs einen gemeinsamen Bericht verfasst. Besonders in Hinblick auf die Rechte gehörloser Menschen hat der ÖGLB einen eigenen Bericht an die Vereinten Nationen übermittelt.

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