ÖGLB fordert: Recht gehörloser Kinder und Jugendlicher auf Sprache und Kultur auch in Österreich

Österreichischer Gehörlosenbund solidarisiert sich mit Netzwerk Kinderrechte Österreich

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Am 20. Jänner 2011 soll das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ im Nationalrat beschlossen werden. Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) lehnt die gekürzte Version der Kinderrechtskonvention in der Verfassung ab und appelliert an alle Abgeordneten im Nationalrat, dem Gesetz in dieser Form am Donnerstag nicht zu zustimmen.

Die Kinderrechtskonvention betont die Kinderrechte ohne jede Art von Diskriminierung aufgrund von Sprache und der Behinderung. Für Kinder und Jugendliche, speziell jene die gehörlos oder schwerhörig sind und zu den Angehörigen einer verfassungsmäßig anerkannten Sprachenminderheit in Österreich zählen, fehlen im Entwurf sprach- und kulturrechtliche Garantien.

Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist die Sprache der Gehörlosengemeinschaft in Österreich (ca. 10.000 Menschen) und seit 1. September 2005 als Minderheitensprache verfassungsmässig anerkannt. Gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendliche, die die ÖGS verwenden, zählen somit zu einer nationalen Sprachminderheit in Österreich.

Der ÖGLB schließt sich der Kritik der Lebenshilfe an und plädiert dafür, dass sich das zukünftige Bundesverfassungsgesetz sowohl an die UN-Kinderrechtskonvention, als auch an die UN-Behindertenrechtskonvention orientieren soll.

„Wo in der Verfassung steht das Recht auf Gebärdensprache und Gehörlosenkultur in Frühförderung, im Kindergarten und in der Bildung?“, kritisiert Mag.a Helene Jarmer, Präsidentin des Gehörlosenbundes.

Der ÖGLB fordert die vollständige Verankerung der gesamten UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung.

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