ÖH Uni Graz/ÖH Klagenfurt: „Sind Menschen mit Behinderungen WählerInnen zweiter Klasse?“

Die ÖH-Wahlen kommen in letzter Zeit immer wieder in den Fokus der Medien, wie zum Beispiel beim E-Voting. Jetzt regt sich Widerstand gegen die Schlechterstellung sehbehinderter Studenten und Studentinnen.

Schild Universität
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Die ÖH-Wahlen 2009 rücken näher, für blinde und sehbehinderte Studierende ist allerdings unklar, ob sie ihr Stimmrecht – wie in der auch für Hochschülerschaftswahlen geltenden Nationalratswahlordnung vorgeschrieben – bei den ÖH-Wahlen mit Hilfe von Wahlschablonen wahrnehmen können, teilt die ÖH Universität Graz in einer Presseaussendung vom 28. April 2009 mit.

Bei den ÖH-Wahlen ist im Moment nur vorgesehen, dass blinde und sehbehinderte Studenten und Studentinnen eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen können.

Ein Studierender aus Klagenfurt will nun diesen Missstand aufzeigen, da er so sein unmittelbares, geheimes und persönliches Wahlrecht nicht ausüben kann. Er hat sich bereits an die ÖH gewandt. Laut ÖH sieht das Wissenschaftsministerium jedoch keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Wahlschablonen bei der ÖH-Wahl und verweist auf eine seiner Meinung nach dafür nötige Hochschulgesetznovelle.

Die beiden HochschülerInnenschaften Graz und Klagenfurt appellieren nun an die Wahlkommissionen der jeweiligen Hochschulen trotz der scheinbar unklaren Rechtslage Wahlschablonen bei den kommenden ÖH-Wahlen zur Verfügung zu stellen bzw. an das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, eine Änderung des Hochschulgesetz zu forcieren, um den Bestimmungen des seit 1. Jänner 2006 geltenden Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, welche die Beseitigung jeglicher Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vorsieht, gerecht zu werden.

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