Die ehemaligen Mitglieder der ÖVP-nahen Aktionsgemeinschaft (AG) kommen mit ihren antisemitischen Chats aus dem Mai 2017 konsequenzlos davon.

“Wir als ÖH Uni Wien können diesen Entschluss der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen.” meint Sandra Velebit (VSStÖ) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien. “Ein Verhalten, wie jenes in dieser Gruppe darf an der Universität und sonst wo in der Gesellschaft keinen Platz haben.”
In den Chatverläufen und Online-Gruppen der AG-Jus versandten ihre Mitglieder antisemitische, anti-muslimische, rassistische, sexistische und behindertenfeindliche Nachrichten. Gegen 31 Personen wurde daraufhin Anzeige wegen Verhetzung und Wiederbetätigung erstattet. Bei rund der Hälfte der Mitglieder wurde nicht ermittelt, bei den anderen nun das Verfahren eingestellt.
“Der von der Staatsanwaltschaft angegebene Grund der zu geringen Öffentlichkeit ist auf vielen Ebenen falsch”, so Lena Köhler (GRAS) vom Vorsitzteam.
“Für die Erfüllung des Tatbestandes der Verhetzung sind in der Regel nur 10-30 Personen erforderlich, in den Gruppen waren 31 Mitglieder. Außerdem ist der Wirkungskreis von potentiellen Studierendenvertreter_innen weit höher, und diese tragen höhere Verantwortung. Damit ist das verharmlosende Vorgehen der Staatsanwaltschaft umso erschreckender”, sagt Köhler.
Die ÖH Uni Wien fordert härtere Maßnahmen gegen jede Art von Diskriminierung und Versuchen der Wiederbetätigung.
Magdalena Taxenbacher (KSV-LiLi) ist ebenfalls empört: “Dass diese eindeutigen Nachrichten kein Nachspiel haben und die Beteiligten keine Sanktionen treffen, zeigt leider, wie leicht es diesen Menschen in unserer Gesellschaft gemacht wird, weiterhin ihr Gedankengut zu verbreiten.”
Siehe auch: Israelitische Kultusgemeinde – „Einstellung des Verfahrens gegen Hetz-Chatter am Juridicum falsches Signal„
Klaudia Karoliny,
16.01.2019, 15:56
Ich finde EIN Fall ist genug, um diesbezüglich wegen antisemitischer, anti-muslimischer, rassistischer, sexistischer und behindertenfeindliche Verhetzung vorzugehen. Warum braucht es da 10 – 30 oder mehr Personen, um überhaupt von einer „Öffentlichkeit“ sprechen zu können? Ich kann den Entschluss der Staatsanwaltschaft echt nicht verstehen! Solchen „ZündlerInnen“ muss im Vorfeld der Feuer ausgeblasen werden, bevor es zu lodern beginnt und vielleicht noch zu NachahmerInnen führt, wenn solches Fehlverhalten geduldet wird.
Günther,
14.01.2019, 21:44
Einen Vorteil hat das Ganze dann doch. Die ÖH und Bizeps werden damit konfrontiert, dass es Behinderte an den Unis gibt.