Öllinger: Erschwerniszulage beim Pflegegeld sollte zumindest 30 Stunden betragen

Hundstorfer hat das Problem richtig erkannt aber falsch reagiert

Karl Öllinger
GRÜNE

In Reaktion auf die Bekanntgabe der Änderungen bei der Erschwerniszulage für Demenzkranke und schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche meint Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen: „Sozialminister Hundstorfer hat zwar richtig erkannt, dass unterschiedliche Sätze bei der Erschwerniszulage nicht haltbar sind, aber die Sätze nun einfach auf 25 Stunden herunterzuhandeln und damit bereits zugesagte Versprechungen zu brechen, ist der falsche Weg.“

Die Erschwerniszulage sollte die Benachteiligung von Demenzkranken und schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bei der Einstufung des Pflegegeldes abfedern. Durch die Absenkung der Erschwerniszulage auf 25 Stunden für alle Betroffenen werde die Erleichterung so schwach ausfallen, dass sie für die meisten Betroffenen kaum mehr spürbar sein wird.

„Hier darf nicht auf Kosten des Großteils der Demenzkranken sowie schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen gespart werden. Damit es zu einer spürbaren Verbesserung in der Pflege und Betreuung dieser Personengruppen kommen kann, muss die Erschwerniszulage zumindest 30 Stunden betragen, so wie dies auch von den Behindertenorganisationen gefordert wird“, schließt Öllinger.

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12 Kommentare

  • Hallo, ich bin pflegende Angehörige bei meiner Mutter seit mind. 3Jahren…habe erst jetzt von einer Erschwerniszulage erfahren…wann und wie oft wird dieses Geld bezahlt…viell. könnte mir jemand eine Antwort senden? Wenn ja, Vielen Dank…

  • @Sonja Windisch: Vielleicht ist das jetzt der Schlüssel zu Ihrem Erfolg, an den Sie ja nicht mehr glauben können. Sie haben Ihren vollen Namen genannt und wir haben in Wahrheit ja keine Ahnung, welche Personen, Behördenmitarbeiter etc. auf diese Website zugreifen. Vielleicht haben Sie das Richtige mit Ihrer Namensnennung jetzt gemacht. Ich wünsche es Ihnen aus ganzem Herzen, denn es ist beschämend,
    a) mit solchen Hürden konfrontiert zu werden, wenn man sich eines pflegebedürftigen Angehörigen annimmt,
    b) das Pflegegeld, das ja auch nicht grundlos zuerkannt wird, auf dem Postamt unbehebbar liegend zu wissen, während es schon dringend benötigt wird,
    c) mit solchen Auskünften veräppelt und
    d) für Ehrlichkeit auch noch bestraft zu werden. .

    Ich lege es den für die Gesetzgebung Verantwortlichen und den diese Produkte ausübenden dringend nahe, sich hier in die Praxisorientierte Materie, bestehend aus den mitunter verzweifelten Wortmeldungen von Menschen so täglich ein wenig einzulesen (das ist Exkursion ganz anders.)

    So sieht man nämlich die Realität derer, für die man sinnvolle Gesetze schaffen sollte von der man in einer Expertenrunde mit Sicherheit nicht einmal ansatzweise träumen kann. Bei Kaffee und theoretischem Gesülze auch noch so hochqualitativer geisteswissenschaftlicher Natur fehlt dennoch der Bezug zur Realität.

  • @Gerdrude Sladek: Danke für Ihre Nachricht. Es ist so, daß ich die zuständige Richterin seit 14 Tagen vergeblich versuche zu erreichen. Obwohl es telefonische Auskunftszeiten (angeblich) gibt.
    Eine Pfegegeldnachzahlung über 3.500 Euro liegt beim Postamt – und Nienand darf das Geld beheben – wollte irgendwie eine Genehmigung erhalten aber keine Chance.

    Immer wieder lande ich in der Vermittlung, die Angestellten sind sehr freundlich, können mir aber nicht weiterhelfen.

    Ob man es glaubt oder nicht. Ein Herr gab mir die Auskunft. „AUF GUT GLÜCK“ vorbeizuschauen – oder ein Fax zu senden, allerdings wann das gelesen wird weiß man auch nich!

    Ich hab es aufgegeben mich noch irgenwo hinzuwenden – und Sie haben recht
    Es ist was schiefgelaufen und zwar: Ich hätte nie so ehrlich sein sollen, und meinen Vater als handlungsunfähig zu melden. Ehrlich währt am längsten! Der nächste Schritt – die Sachwalterschaft bzw. die Auflagen, wenn Angehörige diese übernehmen sind – schlichtweg eine Zumutung.

    Entschuldigung an alle Forumsteilnehmer, für dieses überlange Schreiben.
    Liebe Grüße und – ich scheue mich auch nicht, meinen Namen hier zu nennen. Sonja Windisch

  • @Sonne; Sichtlich wurden Sie anlässlich der Beantragung der Sachwalterschaft für Ihren Vater nicht hinreichend informiert. Ich vermute es zumindest, als hier seitens der Antragsstelle, die das jeweilige Bezirksgericht ist, etwas schiefgelaufen ist.
    Ich würde mich daher an Ihrer Stelle umgehend noch einmal dorthin wenden, um zumindest rascheste Klarheit betreffend die nahe Zukunft erhalten bzw. u. U. auch eine Beschleunigung des Verfahrens erwirken zu können.

  • Mich wundert es nicht MEHR – wenn Familienangehörige in Pflegeheime „abgeschoben“ werden! Obwohl die Betreuung daheim möglich wäre – ABER als pflegende Angehörige hat man KEINEN Anspruch einen Teil des Pflegegeldes behalten zu dürfen, auch wenn man die Eltern noch so gut pflegt.

    Erschwerniszulage – für wen? Mein demenzkranker Vater (pflege ihn seit 5 Jahren) ist nicht mehr imstande überhaupt noch irgendetwas selber zu entscheiden .. er kann nicht einmal mehr schreiben – unterschreiben. Inzwischen ist er bei Pflegestufe 6

    Folge – Sachwalterschaft. Habe diese beantragt – warte seit einem Monat noch immer auf den Beschluß und in der Zwischenzeit, darf ich nicht einmal das Pflegegeld in Empfang nehmen – geschweige den die Pension des Vaters.

    Ich frage mich nur … bzw. kann auf die Güte und das Verständnis all Jener hoffen, an die die laufenden Zahlungen nächste Woche zu richten sind.

  • Wenn eine Person Pflegegeldstufe 7 erhält, also max. 744 Stunden im Monat auf Hilfe, Pflege, Betreuung und/oder persönliche Assistenz angewiesen ist, dann muss die Erschwerniszulage natürlich für diesen Zeitraum ausgerichtet sein. Warum der Bundesbehindertenbeirat diesen Schwachsinn abgesegnet hat, weiß ich nicht, ich war ja nicht mehr dabei. Die Leute dort haben aber offensichtlich nicht auch nur eine Sekunde darüber nachgedacht, welchen Schwachsinn sie da mittragen. Es ist zum ……

  • Das kann ja wohl nur ein Druckfehler sein in der Kleinen Zeitung, oder??? 24.000 bis 31.00 Euro pro Person/ Monat????
    http://www.kleinezeitung.at/steiermark/radkersburg/bad_radkersburg/1693034/index.do


    Gedeckelt. So schlägt der SHV Radkersburg vor, dass der für die Gemeinden entscheidende Hebesatz bei der Sozialhilfeumlage bei 15 Prozent gedeckelt wird. „Laut Voranschlag würde dieser bei uns 2009 bei 27,7 Prozent liegen“, spricht Gepp von einer untragbaren Belastung. Verbesserungsbedarf ortet der SHV Radkersburg auch beim Controlling der Kosten für Betreuungseinrichtungen. Schließlich habe sich gezeigt, dass bei gleichen Leistungen unterschiedliche Sätze verrechnet würden. „Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung schwanken pro Person und Monat zwischen 24.000 und 31.000 Euro“, ortet Gepp großes Einsparungspotenzial. Reagieren könne aber nur der Gesetzgeber, den Gemeinden seien die Hände gebunden.

  • @ Bingo: Antwort auf Quizfrage Nr. 3: In Österreich gibt es Menschen 2ter Klasse, 3ter und 4ter Klasse usw., letztklassige Sozialpolitik und so genannte „Gleichbehandlungsrechte“ in der Verfassung die für die Katz‘ sind!
    Quizfrage Nr. 4: Was würde aus Steuermitteln für den Heimplatz bezahlt (wenn es ihn überhaupt in vertretbarer Nähe gäbe) und wie lange „dürfte“ ihre Mutter dort noch leben?
    Quizfrage Nr. 5: Wenn die Dumping-Betreuung der so genannten „legalen“ „24-Stunden-Pflege“ trotzdem nicht leistbar ist, wovon sollen pflegende Angehörige leben, die Verantwortung übernehmen?
    Auf die Jahre des geduldigen Zuwartens folgt wohl das Jahr des gerechten Zorns!

  • Noch einmal, weil es so traurig ist das nur noch verzweifeltes lachen weiterhelfen kann! BITTE ALLE MITRECHNEN, auch verantwortliche Politiker falls in der Lage???

    Frau 85 Jahre alt: Schwer Demenzkrank, Blind, Zuckerkrank
    EINKOMMEN: Rente € 850,- Pflegegeld € 900,- Legale Anmeldung + € 250,- (Dank Buchinger) SUMME: € 2000,-

    AUSGABEN: Betreuung € 1600,- Wohnung € 400,- Strom und Heizung € 100,- Lebensmittel und Kleidung € 250,- Medikamente € 50,- SUMME € 2400,-

    Jetzt die Quizfrage Nr. 1: WIEVIEL darf ich dazubezahlen bei der Betreuung zu Hause??? (für jede richtige Antwort verschenke ich einen Betreuungstag bei meiner Mutter)!

    Quizfrage Nr. 2: Was würde ich im Pflegeheim bezahlen? (Heißer Tipp € 0,00.-)

    Quizfrage Nr. 3: Sind Menschen die zu Hause betreut werden Menschen 2ter Klasse und werden sie vom System in Heime gezwungen???

    Geben sie mir die Antwort bitte!!!!

  • kaum war buchinger am richtigen weg ist schon wieder ein anderer da der
    alle versprechen bricht. demenzkranke z.b. brauchen eine deutliche erhöhung
    des pflegegeldes wenn sie zu hause betreut werden sollen.
    das geht meist nur mit fremder hilfe und die kostet viel geld. ich denke
    das Hundstorfer nichts für pflege zu hause übrig hat, das zeigt sein verhalten
    in der vergangenheit! er will pflegeheime füllen, da sind seine freunde bzw.
    genossen zu hause und da soll das geld hinfließen, wie eh un je. zu hause sollen
    die kinder weiterzahlen bis sie bankrott sind. ich hab diese politik befürchtet
    und so ist sie gekommen. denken sie um herr Hundstorfer, nicht alle menschen wollen
    ins heim abgeschoben werden sondern zu hause bleiben!

  • Also wenn der Abgeordnete Öllinger tatsächlich glaubt, 5 Stunden mehr pro Monat (= 10 Minuten pro Tag!!!) würden das Kraut fett machen, dann ist ihm und den Grünen wirklich nicht mehr zu helfen. Er sollte vor solchen Presseaussendungen besser seine Ex-Kollegin Haidlmayr konsultieren und nicht den Text einem ahnungslosen Pressesprecher überlassen.

  • „… spürbaren Verbesserung … zumindest 30 Stunden … von den Behindertenorganisationen gefordert wird“ Ich glaub‘ ich bin im falschen Film!