Aufnahme ins Opferfürsorgegesetz ist Gebot der Stunde
„Die während der NS-Zeit durch das Nazi-Regime verfolgten Homosexuellen und der Zwangssterilisierten müssen in das Opferfürsorgegesetz aufgenommen werden“, fordert heute der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. In den Konzentrationslagern des Dritten Reiches waren etwa 15.000 homosexuelle Männer inhaftiert und mit einem rosa Winkel auf der Häftlingsuniform gekennzeichnet.
Rund 10.000 von ihnen wurde von Nationalsozialisten umgebracht, erinnert Öllinger. Obwohl diese Opfergruppe zusammen mit den als ‚asozial‘ verfolgten Personen im Nationalfonds-Gesetz berücksichtig werden, fehlt bis heute die Anerkennung im Opferfürsorgegesetz, begründet Öllinger seinen Antrag.
Neben den Homosexuellen fehlt auch die Gruppe der Zwangssterilisiert im Opferfürsorgegesetz. Nach Recherchen des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes wurde in Östereich zwischen 1949 und 1945 rund 6.000 Menschen zwangssterilisert. Zum überwiegenden Teil setzen sich die Zwangssterilisierten aus sogenannten ‚Asozialen‘, geistig und psychisch Behinderten sowie wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten zusammen.
„Es wäre längst an der Zeit, auch diese Gruppe endlich im Opferfürsorgegesetz zu berücksichtigen“, so Öllinger.