Finanzierung ist fragwürdig - Rechtsanspruch fehlt
„Der nun vorgelegte Entwurf der Unfallrentenbesteuerung ist mit großer Wahrscheinlichkeit neuerlich verfassungwidrig. Gleiche Zielgruppen werden nämlich unterschiedlich behandelt. Das Vertauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit wird von dieser Regierung jeden Tag neu mit Füßen getreten“, kritisiert der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch und die Finanzierung ist mehr als fragwürdig.
Die Betroffenen, die einen Antrag auf Unfallrente laufen und gleiche Anspruchsvoraussetzungen haben, haben keinen Einfluß darauf, ob ihr Bescheid rechtskräftig vor oder nach dem Stichtag (voraussichtlich 1. Juli) ausgestellt wird. „Allein die Zufälligkeit des Datums der Ausstellung eines Bescheids entscheidet über mehrere tausend Schilling. Jegliches Vertrauen in die Rechtssicherheit schwindet damit“, so Öllinger.
Die UnfallrentenbezieherInnen sind außerdem der völligen Willkür der neu-zuständigen Stellen im Sozialministerium ausgeliefert. Ein Rechtsanspruch wird in der Novelle nicht festgelegt. „So wird der Antragsteller auf Rückerstattung zum Bittsteller degradiert, dem keinerlei Rechtsmittel offensteht“, so Öllinger.
Überdies fehlen mindestens 160 Millionen für die Bedeckung der Härtefallkosten. 100 Millionen werden systemwidrig von der AUVA abgezogen, um 340 Millionen soll das Budget überschritten werden. Die Finanzierung der Differenz auf die von der Regierung angegebenen 600 Millionen ist völlig offen. „So viel Pfusch bei einer Reparatur würde jeden Gewerbetreibenden in den Bankrott führen“, so Öllinger.