Österreich auf dem Prüfstand

Vor fünf Jahren wurde die "UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" vom österreichischen Parlament ratifiziert und für verbindlich erklärt. Kommentar in den OÖN vom 10.9.2013

Staatenpüfung Österreich am 2. und 3. September 2013
BIZEPS

Darin werden grundlegende Rechte dargelegt, die alle Lebensbereiche umfassen. Auf Basis der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen gelten seitdem auch in Österreich nicht nur klare Rechte für behinderte Menschen, sondern auch klare Aufgaben für den Bund, die Länder und die Gemeinden, diese Rechte zu verwirklichen.

Die Behindertenrechtskonvention sieht einen besonderen Mechanismus vor, um die Umsetzung zu garantieren. Dieser besagt, dass sich jeder Vertragsstaat, so auch Österreich, regelmäßig einer Prüfung durch einen UN-Menschenrechtsausschuss zu unterziehen hat, ob die vereinbarten Rechte auch tatsächlich verwirklicht und umgesetzt wurden.

Am 2. und 3. September musste die Republik Österreich in Genf erstmals vor dem Menschenrechtsausschuss der UNO Rede und Antwort stehen, wie es denn um die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehe und wo es Mängel und Versäumnisse gebe. So wurde von den Ausschussmitgliedern gefragt, warum die gemeinsame Schule noch nicht verwirklicht worden sei und jedes zweite behinderte Kind immer noch in eine Sonderschule geschickt würde, warum Barrierefreiheit beim Wohnen oder im öffentlichen Verkehr noch immer nicht umgesetzt sei und warum so vielen der Zugang zu „normaler“ Erwerbsarbeit verwehrt werde.

Die Frage der Fragen jedoch, die sich wie ein roter Faden durch diese Prüfung zog, war: „Wie hält es Österreich mit der Würde, der Akzeptanz und der Wertschätzung aller Menschen, ungeachtet der Art ihrer Behinderung, ihres Alters und ihres Geschlechts?“ Und die Antworten enthielten aus Sicht der Prüfer viel zu oft die ausweichenden Worte „sollten“, „müssten“ und „werden“.

Auch dass die Bundesländer, so auch Oberösterreich, an der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ihren Beitrag zu leisten verpflichtet sind, dürfte noch zu wenig bekannt sein. Wenn sich die Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahrzehnten auch gebessert haben mögen, so findet sich doch noch viel zu oft eine Mitleids- und Almosenmentalität. Von einer allgemeinen Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen und seiner Rechte sind wir hierzulande noch ziemlich weit entfernt.

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