Österreich auf dem Prüfstand

Am 2. und 3. September ist es so weit: Am Montag und Dienstag wird vor einem UN-Ausschuss in Genf geprüft, wie Österreich bisher die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt hat.

Logo ÖAR
ÖAR

Die daraus resultierenden Empfehlungen sind politisch verbindlich.

Vorgeschichte und Ablauf der Staatenprüfung

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich damit auch dazu verpflichtet, sich regelmäßigen Prüfungen durch das UN-Behindertenrechtskomitee zu unterziehen.

Österreich reist mit einer hochrangigen Beamtendelegation nach Genf. Die meisten Ministerien – und -das ist in diesem Bereich neu – auch VertreterInnen der Länder sind anwesend. Ebenso sind VertreterInnen der Volksanwaltschaft und des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Ort. Der Staatenbericht Österreichs über die Umsetzung der Konvention bildete den inhaltlichen Ausgangspunkt.

Auch die österreichische Zivilgesellschaft wurde aktiv: Unter Leitung der ÖAR wurde ein Alternativbericht erstellt, in dem zivilgesellschaftliche VertreterInnen Probleme der Umsetzung der Konvention zusammenfassen. So wird ein ausgewogenes Bild der österreichischen Lage in Genf vermittelt und Menschen mit Behinderungen nehmen auf Prüfungsschwerpunkte Einfluss.

Im April 2013 reiste eine von der ÖAR koordinierte NGO-Delegation nach Genf. Sie traf dort mit dem UN-Behindertenrechtskomitee zusammen, schilderte die Situation aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen und schlug Prüfungsthemen vor.

Zur Erläuterung der Punkte der Prüfliste hat die ÖAR seit dem Sommer Basisinformationen veröffentlicht.

Bei der Staatenprüfung in der kommenden Woche ist eine Delegation, bestehend aus engagierten VertreterInnen von Selbstbestimmt Leben in Österreich, BIZEPS, dem Österreichischen Gehörlosenbund, pro mente, Licht für die Welt und der ÖAR anwesend. Diese Delegation tritt wieder in direkten Dialog mit dem Komitee und weist nochmals auf die Mängel in der Umsetzung der Konvention hin. Sie wird dem Komitee zu allen Fragen Rede und Antwort stehen. Im Anschluß beginnt die Staatenprüfung.

Ergebnis der Staatenprüfung sind konkrete Empfehlungen des UN-Behindertenrechtskomitees an Österreich. Diese sind bis zur nächsten Überprüfung in vier Jahren verpflichtend umzusetzen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich