Das österreichische Sozialministerium erarbeitete mit SelbstvertreterInnen eine Neufassung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache.
„Wir freuen uns sehr über die gelungene Neufassung der Konvention in Leichter Sprache und besonders über die Zusammenarbeit mit SelbstvertreterInnen“, erklärte einem Bericht des Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zufolge, Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
„Für viele Menschen, seien es Menschen mit Lernschwierigkeiten, oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, ermöglicht erst Leichte Sprache Partizipation sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe. Durch die Leicht-Lesen-Version der Konvention sind Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen umfassend verständlich und einforderbar“, betonte Christine Steger.
Für Steger ist dies dem Bericht zufolge unerlässlich: „Leichte Sprache ist der Grundbaustein zur Selbstermächtigung. Der Grundsatz der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung ,Nichts über uns – ohne uns‘ macht es sehr deutlich: Wir brauchen eine gemeinsame Sprache, die niemanden ausschließt. Nur so ist Selbstvertretung überhaupt möglich.“
Österreich hat nun nicht nur die Version des Konventionstextes in Leichter Sprache angepasst, sondern auch vor geraumer Zeit schon die Übersetzung des Konventionstextes zusammen mit Interessenvertretungen behinderter Menschen angepasst. Eine Forderung, deren Umsetzung in Deutschland immer noch auf sich warten lässt.