Österreich fehlt noch immer eine vollwertige Menschenrechtsinstitution

Unrühmliche Diskussion um die Veränderung der Volksanwaltschaft. Ein Kommentar.

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„Mit dem Einsatz der Volksanwaltschaft für menschenrechtlichen Prüfungen wird der vom Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention, kurz OPCAT, geforderte ‚Nationale Präventionsmechanismus‘ (NPM) umgesetzt. OPCAT wurde von Österreich bereits 2003 unterzeichnet“, erläutert die Kleine Zeitung den Hintergrund der nun in Österreich notwendig gewordenen Veränderung.

Somit ist klar, dass Österreich im Bereich Menschenrechte wieder auf Druck wenigstens Mindeststandards umsetzen muss – und genau dies passiert nun.

Halbherzige Regelung

Ein guter und wegweisender Schritt wäre es gewesen, aus der Volksanwaltschaft eine österreichische Menschenrechtsinistitution zu machen. Als Beispiel hätte das Deutsche Institut für Menschenrechte dienen können, welches kürzlich sein zehnjähriges Jubiläum feierte.

Dazu wird es aber nicht kommen. Faktisch wird mit der nun vorliegenden Novelle nur die Volksanwaltschaft geringfügig um Kompetenzen erweitert.

Kritik

„Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Amnesty International sowie der Dachverband der Behindertenverbände (ÖAR) und die Lebenshilfe verweisen aber darauf, dass der Bestellungsmodus keine Garantie biete, dass künftige Volksanwälte mit der notwendigen menschenrechtlichen Expertise und Unabhängigkeit ausgestattet sind“, berichtet der ORF über einige der Kritikpunkte der unambitionierten Veränderung, die ab 1. Juli 2012 in Kraft treten soll.

„Die ÖAR bedauert, dass mit der Änderung des B-VG und dem OPCAT- Durchführungsgesetz diese Chance, einen umfassenden Präventionsmechanismus gegen Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, zum Schutz von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, nicht aufgegriffen wurde“, ist beispielsweise der ÖAR-Stellungnahme zu entnehmen.

Wieder eine verpasste Chance zur Stärkung der Menschenrechte in Österreich.

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