Österreich geht, was die Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen betrifft, in die falsche Richtung

Im Bericht der österreichischen Liga für Menschenrechte für 2022 wird auf die dringende Notwendigkeit der Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen hingewiesen.

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Kinder brauchen feste und verlässliche Bezugspersonen und ein sicheres Umfeld, um sich bestmöglich zu entwickeln. Das gewährleisten eine Familie oder fixe Bezugspersonen.

Doch immer noch gibt es in Österreich viele Kinder mit Behinderungen, die nicht in ihren Familien, erweiterten Familien oder Pflegefamilien leben, sondern in Einrichtungen. Und das, obwohl schon 2006 vom UN-Kinderrechtsausschuss eine Stellungnahme herausgegeben wurde, die ganz klar besagt, dass Kinder mit Behinderungen nicht in Institutionen leben sollen.

Der UN-Behindertenrechtsausschuss stellte ebenso fest, dass jede Unterbringung eines Kindes, außer jene bei einer Familie oder anderen festen Bezugspersonen, eine institutionelle ist.

Eine Kehrtwende muss her

In ihrem aktuellen Bericht hebt die Österreichische Liga für Menschenrechte hervor, dass Österreich in die falsche Richtung geht, wenn es um die Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen geht.

So würden immer noch einige von ihnen in Institutionen leben. Dazu zählen zum Beispiel: Sonderschulinternate, große Einrichtungen, wo Kinder mit Erwachsenen und Jugendlichen zusammenleben, oder spezielle Wohngruppen für Kinder mit Behinderungen.

Ein Grund dafür ist, dass notwendige Strukturen fehlen, die es Kindern mit Behinderungen ermöglichen, in ihren Familien aufzuwachsen.

So gebe es nicht genug integrative Kindergarten- und Schulplätze, was dazu führt, dass Kinder mit Behinderungen in Internaten untergebracht werden, erläutert die Sozialwissenschaftlerin Petra Flieger in ihrem Vortrag anlässlich des Berichts der Österreichischen Liga für Menschenrechte.

Neubau anstatt Abbau

Anstatt die notwendige Deinstitutionalisierung voranzutreiben, werden immer wieder Heime für behinderte Kinder neu- oder ausgebaut. Ganz aktuell gab es gegen ein Heim in Kärnten eine Beschwerde bei der UN-Kommission, die besagt, dass die Verwendung von EU-Mitteln für den Umbau gegen Menschenrechtskonvention verstößt.

Doch in Österreich fehlt noch immer eine Strategie zum Abbau von Institutionen.

Negative Folgen und Benachteiligung

,,Die Institutionalisierung von Kindern mit Behinderung ist nie mit inklusiver Bildung vereinbar“, so Petra Flieger.

Während für nicht-behinderte Kinder im Volksschulalter oft auch noch sehr kleine Schulen erhalten werden, damit diese Kinder eine Schule in der Nähe ihres Wohnortes und in ihrer Gemeinde haben, so gilt das für Kinder mit Behinderungen leider nicht, schildert Petra Flieger. Aber das ist nicht der einzige Nachteil, dem Kinder mit Behinderungen ausgesetzt sind.

Studien belegen, dass das Leben in einer Institution für Kinder oft negative Folgen in der Entwicklung nach sich zieht. Diese betreffen sowohl den körperlichen und den kognitiven als auch den sozialen Bereich. Wenn Österreich also die bestmögliche Entwicklung der Kinder mit Behinderungen garantieren will, ist ganz dringend eine Kehrtwende in Richtung Deinstitutionalisierung gefragt.

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3 Kommentare

  • Dem Beitrag kann ich nur zustimmen! Österreich muss dringendst handeln.
    Bin eine Betroffene und weiß wovon hier geredet wird, habe mit den Folgen des Wegsperrens über eine lange Zeit im Kindesalter zu leben.

  • petra flieger ist zuzustimmen. österreich weigert sich einfach völkerrechtliche bestimmungen mit leben zu erfüllen. was sagen die grünen, die spö? danke für den wichtigen beitrag.

    • laut alma zadic ist die erste wirklich wirkliche vom bmj getragene k i n d e r r e c h t skampagne in den startlöchern