Österreich-Konvent tagt

Der Österreich-Konvent soll eine neue Verfassung entwerfen und wird auch als Verfassungskonvent bezeichnet. Vertreterinnen und Vertreter von NGOs sind daran kaum beteiligt.

Logo Österreich-Konvent
Österreich-Konvent

Groß war die Kritik, dass in den Österreich-Konvent kaum Vertreterinnen und Vertreter von NGOs eingebunden sind. Die Plätze sind größtenteils Politikerinnen und Politikern sowie Mitgliedern der Bundesländer vorenthalten.

Um Vertreterinnen und Vertreter von NGOs zumindest ein Mal die Gelegenheit zu geben sich einzubringen, wurde am 15. Dezember 2003 beim Österreich-Konvent im Parlament die Themen „Soziales“, „Behinderte“, „Minderheiten“, „Umwelt“ und „Sport“ besprochen. Eingeladen wurden NGOs.

Die Österreichische Behindertenbewegung fordert schon seit langem die Schaffung einer ausdrücklichen Bundeskompetenz in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung für den umfassenden Themenbereich der Behindertengleichstellung. Dies wurde daher von den Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen mehrfach erwähnt.

„Behinderte Menschen sind tagtäglich in ihrer Existenz bedroht, damit ist nicht ’nur‘ pränatale Diagnostik, eugenische Indikation und Sterbehilfe gemeint, um ein paar aktuelle Schlagworte zu nennen. Gemeint ist auch die sog. Alltagseuthanasie, d.h. behinderte Menschen sind täglich Diskriminierungen, sowohl struktureller als auch sozialer Art, ausgesetzt, die eine chancengleiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindern.“ erläutert Mag. Silvia Weißenberg von der Lebenshilfe Österreich.

„Auf der Basis dieses Benachteiligungsverbotes behinderter Menschen kam es zwar kurz darauf zu einer Reihe von Gesetzesänderungen insbesonders auf Bundesebene, jedoch blieb dies insoferne Stückwerk, als eben nur aus Teilen der österreichischen Rechtsordnung diskriminierende Bestimmungen entfernt wurden“ erinnert Mag. Michael Svoboda (Kriegsopferverband) an die Versäumnisse des Gesetzgebers.

Als Staatsaufgaben fordert Hedi Schnitzer (ÖZIV) „gesichertes Grundeinkommen, um den Betroffenen zu ermöglichen, als Kunden aufzutreten“, „Barrierefreiheit in allen Bereichen“ sowie eine „alleinige Zuständigkeit des Bundes für Behindertenangelegenheiten“.

Für Dr. Christina Meierschitz (ÖAR) „müssen auf Verfassungsebene Staatsziele vorgegeben und konkrete Staatsaufgaben festgeschrieben werden“ sowie grundsätzlich „der Zugang der Selbe wie für nichtbehinderte Menschen sein. Die Nutzung muss selbstbestimmt, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe, erfolgen können.“

„Die ÖBB hat zur Zeit zwei Zugtypen für den Nahverkehr, den Talent und den Desiro, in Auftrag gegeben“ erläutert Meierschitz in einem Beispiel. „Diese werden vom Bund und den Ländern mitfinanziert. Diese sind für behinderte Menschen nicht barrierefrei zugänglich und benützbar“. Und dies, obwohl es sich um Neuankäufe handelt.

Derzeit existieren „österreichweit völlig uneinheitliche Niveaus der Behindertengleichstellung und des Diskriminierungsschutzes für behinderte Menschen“, so Mag. Michael Krispl Blickkontakt). „Plakativstes Beispiel ist etwa das Baurecht, das derzeit teilweise in Bundes- und teilweise in Landeskompetenz fällt, ja sogar auf Gemeindeebene mitbestimmt wird.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich