Grüne: Handlungsempfehlungen der UNO zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention werden schubladisiert
Wie jedes Jahr findet morgen der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ statt. Ins Leben gerufen wurde der Tag von den Vereinten Nationen.
Die Vereinten Nationen haben vor einem Jahr überprüft, wie in Österreich die UN-Behindertenrechtkonvention umgesetzt wird. Bei dieser Staatenprüfung hat die UNO einige Mängel festgestellt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
„Diese Handlungsempfehlungen wurden jedoch schubladisiert“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, und weiter: „dabei müsste der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dringend um diese Handlungsempfehlungen erweitert werden.“
Ein großer Kritikpunkt der UNO ist die Zersplitterung und Uneinheitlichkeit der Regelungen im Bereich Menschen mit Behinderungen zwischen Bund und Ländern. Zentrale Fragen der Behindertenpolitik bleiben deshalb unangetastet und ungelöst. Ein Beispiel ist die in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich bis gar nicht geregelte Persönliche Assistenz.
„Obwohl bereits 2011 eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von bundeseinheitlichen Regelungen der Persönlichen Assistenz eingerichtet wurde, gibt es in diesem Bereich nur Stillstand. Für ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft ist jedoch eine bundesländerübergreifende Assistenzregelung unabdingbar, fordert Jarmer.
Deshalb empfiehlt die UNO bund- und länderübergreifende gesetzliche Regelungen im Bereich Behindertenpolitik, die im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Im morgigen Sozialausschuss steht ein diesbezüglicher Entschließungsantrag der Grünen auf der Tagesordnung.