Der österreichische Biologe Karl Illmensee berichtet über Klon-Experimente am Menschen. Obwohl dieses Experiment in Amerika durchgeführt wurde, sollte es auch in Österreich wach rütteln.
Der österreichische Biologe Karl Illmensee berichtete in dem Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (1/2007) in einem mehrseitigen Artikel von einem Experiment, bei dem sein Team einen geklonten Embryo in die Gebärmutter einer Frau einpflanzte. Das Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie ist das offizielle Verbandsorgan der deutschsprachigen Fachverbände der Reproduktionsmedizin.
Aktion Leben verurteilt Lobbyingversuch für das Klonen
Solche Experimente sind ethisch nicht vertretbar und unverantwortlich gegenüber den beteiligten Frauen, so Martina Kronthaler, Pressesprecherin der Aktion Leben. Beim Klonen des Schafts Dolly waren 277 Versuche notwendig, will man das auch bei Menschen in Kauf nehmen? Die gesundheitlichen Risken für die geklonten Menschen sind unabschätzbar, kritisiert Kronthaler.
Aktion Leben fragt sich außerdem: Wollen die Zeitungsherausgeber mit dem Artikel eine Diskussion anregen über eine Technik, die nach gängiger internationaler Meinung gegen die Würde des Menschen verstößt und nicht erlaubt sein sollte? Warum wird ein Beitrag veröffentlicht, in dem eindeutig Stimmung gemacht wird für eine der umstrittensten Techniken unserer Zeit?
Klonen von Menschen wird weltweit geächtet
Das Klonen von Menschen wird in mehreren internationalen Dokumenten verurteilt, etwa im Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarates, in der UNESCO-Deklaration zum menschlichen Genom, in der Charta der Grundrechte der EU und der UN-Deklaration zum Klonen vom Menschen.
Aktion Leben fordert gesetzliches Verbot
In Österreich ist das Klonen nicht ausdrücklich verboten. Ein Verbot kann nach gängiger Rechtsmeinung nur indirekt aus dem FMedG geschlossen werde. Aktion Leben beurteilt das nur indirekt erschließbare Verbot des Klonens als nicht ausreichend, weil damit auf die gängige Lehrmeinung verwiesen wird, die sich ja auch ändern kann.
Dieses Verbot muss, so Kronthaler, neben dem sogenannten reproduktiven Klonen auch das Forschungsklonen, oft fälschlich therapeutisches Klonen genannt, umfassen. Aktion Leben führte 2004 eine Bürgerinitiative für ein Verbot des Klonens durch, die von knapp 64.000 Menschen unterstützt wurde.
Ein klares Bekenntnis des österreichischen Gesetzgebers gegen Klon-Experimente mit menschlichen Embryonen fehlt. Ein klares Verbot würde Rechtssicherheit geben. Auch die Forscher haben ein Recht auf klare Richtlinien, wie weit sie gehen dürfen und wo es Grenzen gibt. Dies können sie nicht selbst tun, das ist Aufgabe der Gesellschaft, ist Aktion Leben Pressesprecherin Martina Kronthaler überzeugt. Die Veröffentlichung des Beitrages von Illmensee ist ein warnendes Zeichen dafür, dass diese Experimente sehr wohl in Fachkreisen ernst genommen und indirekt durch Publikation in einem anerkannten Fachorgan – auch unterstützt werden. Es sollte sehr wachsam machen.