Österreichische Gebärdensprache: ein sprachenrechtlicher Skandal

Über ein Jahrzehnt Vertröstungen und Verschleppungen. Gefordert ist nun das Parlament.

Viel Zeit ist vergangen
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Vor 11 Jahren wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Bundesverfassung verankert. Die Sprachgemeinschaft wartet bis heute auf eine konkrete Umsetzung.

„Der weltweit vorbildliche Schritt der Anerkennung blieb ein rechtlich zahnloser Formalakt. Die fehlende Umsetzung der Bundesverfassung bedeutet für gehörlose ÖsterreicherInnen weiterhin mangelnde Sprachenrechte“, so Verena Krausneker vom Netzwerk SprachenRechte.

Die Anerkennung der ÖGS ist symbolisch. Noch immer werden gehörlose Kinder und ihre Familien benachteiligt, denn bilinguale Förder- und Bildungsangebote, in denen Deutsch und ÖGS zum Einsatz kommen, sind landesweit fast nicht vorhanden. Für GehörlosenlehrerInnen gibt es keine sprachliche Mindestanforderung und ÖGS-Kurse für Eltern werden nicht staatlich finanziert.

Krausneker, Gebärdensprachlinguistin an der Universität Wien: „Eine Gebärdensprache anzuerkennen bedeutet auch, alltägliche Sprachenrechte zu garantieren, es bedeutet Gruppenrechte und vor allem das Recht auf Bildung in der Sprache und das kindliche Recht auf Spracherwerb abzusichern.“

Immerhin: Ab 2017 stellt es die LehrerInnenausbildung NEU den zukünftigen PädagogInnen erstmals frei, in ihrer Grundausbildung ÖGS zu erlernen.

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Ein Kommentar

  • Im heutigen Profil (S. 27) lese ich: „Es ist wissenschaftlich belegt, dass muttersprachlicher Unterricht den Lernerfolg gut befördert“, geäußert von Bildungsministerin Hammerschmid. Sowohl Profil als auch Frau Hammerschmid sehen hier nur ein Problem für Kinder von MigrantInnen. Dass gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Menschen (unter ihnen auch solche, die ein Cochlea Implantat oder ein Hörgerät tragen) die Österreichische Gebärdensprache als Muttersprache bzw. bevorzugte Sprache vorenthalten wird, ist weitgehend unbekannt. Auch die Ministerin dürfte es wohl noch nicht wissen.
    Dass ein Antrag der Grünen auf Einführung der ÖGS als Unterrichtssprache im zuständigen Parlementsausschuss mit Mehrheit (welcher wohl?) vertagt wurde, weil die Damen und Herren Abgeordneten nicht mutig genug sind, ihn abzulehnen, sagt viel über deren moralischen Zustand: Ablehnen wäre ja behindertenfeindlich, vertagen kann man öffentlich argumentieren, auch wenn es auf den Nimmerleinstag zugeht. Der Antrag liegt schon ziemlich lange „vertagt“ da. Die ParlamentarierInnen sollten sich an ihre Pflicht erinnern, Dinge zu entscheiden.