Österreichische Nationalbibliothek bietet ein neue Lesebrille für blinde und sehbehinderte Menschen an

Ein Spezialgerät, das Texte hörbar macht, soll den Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglicher machen.

Die Generaldirektorin der Nationalbibliothek, Dr. Johanna Rachinger, und ein Mädchen sitzen uns gegenüber bei einem Tisch. Beide sind rosa gekleidet. Vor der Generaldirektorin lieg das Buch Mythos Pferd. Im Bild Vordergrund liegt eine weiße Schachtel mit der Aufschrift OrCam MyEye 2. Links von der Generaldirektorin sitzt ein Mädchen mit der Orcam MyEye2 am Brillenbügel, sie hält den Zeigefinger in die Höhe und schaut auf das Buch Pferde Geschichte, dass sie in der linken Hand hält.
Österreichische Nationalbibliothek

Die Österreichische Nationalbibliothek verfügt über ein neues technisches Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen. Es handelt sich dabei um eine die MyEye 2, eine Kamera, die von der israelischen Firma OrCam entwickelt wurde.

Die sogenannte OrCam MyEye 2 kann Texte erkennen und über eine Miniaturlautsprecher hörbar machen. Das Gerät ist klein und handlich und wird am Brillenbügel angebracht. Mit einem Fingerzeig auf die Textstelle und Klick auf das Gerät beginnt eine Stimme den Text vorzulesen.

Lesbar sind Bücher, Magazine und Zeitschriften in moderner Schrift. Handschrift oder Frakturschrift sind nicht lesbar. Die OrCam kann ebenfalls Gesichter und Produkte erkennen sowie von einem Computerbildschirm ablesen. Die Wiedergabesprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch. 

Benutzung kostenlos und ohne Anmeldung

In einem speziellen für blinde und sehbehinderte Menschen eingerichteten Bereich kann die OrCam verwendet werden. Die Benützung der Sehhilfe ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Hinterlegung eines Ausweises genügt. Eine Anleitung zum Gebrauch erfolgt vor Ort.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits in den Gebrauch eingeschult und können unterstützen. Die OrCam MyEye 2 wird zunächst kostenlos für die Dauer einer Testphase von sechs Monaten vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Danach wird die Benutzung evaluiert. Wenn gewünscht, steht das Gerät anschließend der Nationalbibliothek weiterhin kostenlos zur Verfügung.

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6 Kommentare

  • @Robert: Weißt du, wieviele Bücher die Nationalbibliothek hat? Viele davon sins älter als 10 Jahre und viele davon sind auch in Kleinauflagen. Es werden dort ständig Bestände digitalisiert, doch das dauert seine Zeit. Zuerst werden derzeit die alten empfindlichen Bestände digitalisiert, da diese wegenbdes Alters und Zustandes Vorrang haben. Ganz zu schweigen von den ganzen Zeitschriftensammlung. Alke Nationalbibliotheken der Welt haben dieses Problem.

    • Bitte meine E-Mailadresse im Postings vorher löschen.

    • Ändert nichts daran, dass der erste Schritt zur barrierefreien Literatur die Digitalisierung ist. Daran führt kein Weg vorbei. Da fährt der Zug drüber.
      Was kann man schon von einem Minicomputer mit einer kleinen, mobilen Kamera erwarten? Jedenfalls nicht, dass man damit Bücher lesen kann, geschweige denn recherchieren.
      Man könnte sich bestenfalls über einfach strukturierten Text, der auch sprachlich nicht allzu anspruchsvoll sein darf, einen Überblick verschaffen. Wir befinden uns im Bereich der Bett- und Berieselungsliteratur, die mittlerweile ohnehin wesentlich zugänglicher als eBook und/Hörbuch verfügbar ist. Den Klappentext würde ich googlen, geht schneller. Also wozu das Ganze? Und wenn ich wirklich mal jetzt sofort etwas überfliegen muss, benutze ich bsp Seeing Eye.

      Es handelt sich entweder um eine Alibi-Aktion oder die Werbung klang zu gut und man wollte sich nicht weiter damit beschäftigen.

    • Eine Kamera-Brille bietet nur leider keinen barrierefreien Zugang.
      Ich verstehe den Hinweis auf Kleinauflagen, die älter als zehn Jahre sind, nicht. Meinst du, die könne man nicht digitalisieren. Aus Erfahrung weiß ich, dass es sehr gute Scanroboter gibt, die auch für historische Bücher geeignet sind.
      Ich denke, dass derartige Entscheidungen entweder bewusst die Barrierefreiheit missachten sollen oder sich die Entscheidungsträger möglichst billig eine Alibilösung zulegen wollten, denn für Recherchezwecke kann eine derartige Brille nicht dienen, lediglich für sehr kurze Passagen, die auch nicht zitiert werden sollen und bei welchen die Verständlichkeit irrelevant ist.

  • Es ist traurig, dass Scheinbarrierefreiheit propagiert wird. Ein Gerät, welches einfache Texte vorließt und welche überdies nicht für derartige Zwecke konzipiert wurde, kann nicht als Fortschritt bezeichnet werden.
    Statt die Bestände professionell zu digitalisieren und barrierefreie Leseplätze anzubieten, setzt man auf eine Low-Budget-Lösung und vertraut auf ein „Wundergerät“, welches alle Probleme lösen soll. Man berücksichtigt dabei nicht, dass eine Sprachausgabe kein lesen darstellt oder auch nicht, dass Orthographie, Textstruktur und Verständlichkeit verloren gehen.