Österreichische Umsetzung des ‚European Accessibility Act‘: Einführung des Barrierefreiheitsgesetzes

Barrierefreiheitsgesetz nun offiziell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Mit dem Barrierefreiheitsgesetz soll der „European Accessibility Act“ der EU aus dem Jahr 2019 in Österreich umgesetzt werden. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen grundsätzlich nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt bringen, die sich insbesondere auf die Informations- und Kommunikationstechnologie beziehen.

Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, dass einige Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa den gleichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Der neue österreichische Rechtsakt, das Barrierefreiheitsgesetz (2046 d.B.), wird diese Richtlinie konkretisieren und verpflichtet Unternehmen, ab dem 28. Juni 2025 entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen.

Allerdings sind Ausnahmen für bestimmte Produkte vorgesehen. Sollten die Anforderungen an die Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Wesens des Geräts bewirken oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung für die betroffenen Unternehmen führen, können diese von der Regelung ausgenommen werden.

Überwachung durch das Sozialministeriumservice

Die Überwachung des Marktes und der Einhaltung dieser neuen Gesetzesvorschriften wird vom Sozialministeriumservice übernommen. Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Art des Verstoßes können Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 Euro verhängt werden. Unternehmen werden jedoch zunächst dazu aufgefordert, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Gesetzeskonformität ihrer Produkte oder Dienstleistungen herzustellen.

Sozialminister Johannes Rauch (GRÜNE) bezeichnete das Gesetz als wichtigen Schritt in Richtung Inklusion. Er betonte zudem, dass das Sozialministeriumservice nicht nur Strafen verhängen könne, sondern auch eine intensivierte Beratung vorsehe.

Trotz der mehrheitlichen Zustimmung bedauerten die Abgeordneten Verena Nussbaum (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS), dass die Koalitionsparteien nur eine „Minimalumsetzung“ der EU-Richtlinie verabschiedet hätten.

Zeitlicher Ablauf

  • 2019: Die EU beschließt den „European Accessibility Act“ mit dem Ziel, europaweit gleiche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte, für Menschen mit Behinderungen besonders wichtige Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.
  • 17. Mai 2023: Die Regierungsvorlage für das österreichische Barrierefreiheitsgesetz wird im Ministerrat beschlossen.
  • 6. Juli 2023: Der Nationalrat beschließt den Gesetzentwurf mehrheitlich.
  • 19. Juli 2023: Der Gesetzestext wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Ab 28. Juni 2025: Das Gesetz tritt in Kraft und Unternehmen in Österreich sind verpflichtet, grundsätzlich nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen.
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