Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband fordert Valorisierung des Pflegegelds

Die vorgeschlagene Einmalzahlung ab der Pflegestufe 4 ist nicht gerecht.

Auch wenn Vizekanzler Mag. Haupt guten Willen zur Valorisierung des Pflegegelds um 1,8% gezeigt hat, so setzte er sich mit diesem Bestreben offenbar nicht durch.

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) kritisiert die nun vorgeschlagene einmalige Zahlung ab der Stufe 4 grundsätzlich und fordert stattdessen die bereits oftmals angekündigte gesetzliche Valorisierung des Pflegegelds.

Die Einmalzahlung nach einem verzerrten Gießkannenprinzip ist keine dauerhafte Verbesserung für die Betroffenen. Vielmehr würde diese Vorgangsweise eine Einteilung der Pflegegeldbezieher in 2 Kategorien – nämlich in jene ab der Pflegestufe 4, die diese Einmalzahlung erhalten sollen, und in solche, die leer ausgehen – bedingen.

ÖBSV Präsident Prof. Klaus Guggenberger hält dazu fest: „Wirklich gerecht und im Interesse aller blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich ist nur die geforderte gesetzliche Valorisierung des Pflegegelds für alle Pflegegeldbezieher. Der ÖBSV wird sich auch in Zukunft auf politischer Ebene durch gezielte Lobbyarbeit im Sinne seiner Mitglieder für dieses Ziel einsetzen“.

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