Österreichischer Integrationsfonds baut barrierefreies Angebot für Deutschprüfungen weiter aus

Die Eckpunkte des Prüfungsangebots für Menschen mit Behinderungen

Tafel mit dem Text: Test
Gerd Altmann auf Pixabay

Um auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischer Behinderung das Ablegen der staatlichen Deutschprüfung zu ermöglichen, wurde im Jahr 2020 damit begonnen, die Rahmenbedingungen für die Prüfungen barrierefrei umzugestalten. BIZEPS hat darüber berichtet.

Expertinnen und Experten des Bundesblindeninstituts Wien (BBI), des Beratungszentrums VOX mit seiner Expertise für Menschen mit Hörbehinderung und des Zentrums Integriert Studieren der Universität Graz waren in die Entwicklung eingebunden.

Am 27. September 2021 informierte Mag. Grzegorz Kokor, der Leiter des Teams Prüfungsformate vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) BIZEPS über aktuelle Änderungen für Kandidatinnen und Kandidaten mit Behinderungen:

„Der ÖIF bietet die Möglichkeit an, die Integrationsprüfungen A2 und B1 sowie die Sprachprüfung B1 barrierefrei abzulegen. Dieses Angebot richtet sich an Personen, denen die Ablegung der Prüfung aufgrund einer nachgewiesenen Behinderung in der vorgeschriebenen Methode gänzlich oder teilweise unmöglich ist.“

Im Detail bedeutet dies folgende Anpassungen:

  • Die Prüfungen werden als Einzelprüfung durchgeführt.
  • Es steht mehr Zeit und die notwendige technische Ausrüstung zur Verfügung.
  • Der ÖIF übernimmt die dafür anfallenden Zusatzkosten ab September 2021, wenn eine langfristige Bleibeperspektive in Österreich besteht.

Allgemeine Informationen zum barrierefreien Prüfungsangebot sowie Modelltests für Personen mit Sehbehinderungen zur Prüfungsvorbereitung finden Sie unter: https://sprachportal.integrationsfonds.at/deutschpruefungen/barrierefreies-pruefungsangebot.

Für weitere Fragen sowie zur Anmeldung für ein Erstberatungsgespräch schreiben Sie bitte an barrierefrei@integrationsfonds.at.

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