Österreichisches Antidiskriminierungs-Gesetz kommt

Bei der Veranstaltung wurde auch der derzeitige Stand in diesem Bereich auf EU-Ebene durch den Sozialwissenschaftler Bernhard Perchinig vorgestellt.

Das kommende Antidiskriminierungs-Gesetz wird bei Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Weltanschauung, Religion und sexueller Orientierung die Möglichkeit zur Klage auf Unterlassung und Schadenersatz bieten.

Das betonte Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte, der derzeit den Entwurf zum Gesetz ausarbeitet gestern abend bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC), des EU-Migrantenforums und der ORF-Minderheitenredaktion im Wiener Funkhaus.

Bei den Oberlandesgerichten werden demnach Schlichtungsstellen eingerichtet, die Entscheidungen dieser Stellen werden bindend und einklagbar sein. Bei der Beweisführung ist die Glaubhaftmachung ausreichend, die diskriminierende Person oder Stelle wird die Beweislast zu tragen haben.

Unter das Antidiskriminierungsgesetz fallen auch diskriminierende Texte in der Öffentlichkeit, in Medien, Inseraten, weiters der Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und ein Gleichbehandlungsgebot bei Bewerbungen. Insgesamt strebt Tretter einen möglichst umfassenden Schutz sowohl gegenüber dem Staat, beruflich und auf privater Ebene an.

Bei der Veranstaltung wurde auch der derzeitige Stand in diesem Bereich auf EU-Ebene durch den Sozialwissenschaftler Bernhard Perchinig vorgestellt. Hier liegen zwei Entwürfe für EU-Richtlinien vor, die vor allem rassische Diskriminierung im Zusammenhang mit Beschäftigung unter Strafe stellen sollen.

Die Gleichbehandlungsanwältin Ingrid Nikolay-Leitner forderte schließlich von dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz auch Rechte gegen sexistische Werbung sowie Belästigungen im privaten Bereich, da derzeit Frauen nur am Arbeitsplatz geschützt sind.

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