Österreichs inklusive Bildung: Ziele, Herausforderungen und nächste Schritte

Wir führten mit dem inklusivem Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses ein Interview zur Öffentlichen Sitzung zum Thema Bildung, zur anstehenden Staatenprüfung und zum angekündigten Sonderbericht.

MonitoringAusschuss.at Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Tobias Buchner und Daniela Rammel - das inklusive Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschuss
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Seit April 2023 sind Daniela Rammel und Tobias Buchner als inklusives Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses tätig.

Am 19. Juni 2023 lädt der Monitoringausschuss zur Öffentlichen Sitzung „Inklusionslücke Bildung“. Und auch sonst bringt das Jahr für den Monitoringauschuss spannende Herausforderungen. Ein angekündigter Sonderbericht zum Thema Bildung wird in Kürze vorgestellt.

Im Sommer 2023 wird der Staat Österreich wieder im Rahmen der Staatenprüfung vor dem UN-Fachausschuss in Genf darlegen müssen, wie weit die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Österreich fortgeschritten ist.

Wesentlich wird auch sein, was der UN-Fachausschuss dann nach der Staatenprüfung an Handlungsempfehlungen an Österreich abgibt.

Interview mit Daniela Rammel und Tobias Buchner

BIZEPS: Gerade das Thema Bildung war schon wiederholt Thema einer Öffentlichen Sitzung. Was soll diese Öffentliche Sitzung von den bisherigen zum Thema Bildung unterscheiden?

Daniela Rammel: Die Öffentliche Sitzung mit dem Titel „Inklusionslücke Bildung“ setzt dieses Mal noch stärker die persönlichen Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen in den Fokus.

  • Welche Inklusionslücken in der Bildung wurden und werden erlebt?
  • Welche Inklusionsbrücken haben eine gemeinsame Bildung ermöglicht?

Bildungsbiografien von Personen mit Behinderungen spielen in der Öffentlichen Sitzung eine wichtige Rolle. Sie erzählen über ihre vielfältigen persönlichen Erfahrungen in ihrem Bildungsweg.

BIZEPS: Im Sommer wird die Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-BRK stattfinden. Welche Veränderungen gab es seit der Staatenprüfung 2013 im Bildungsbereich?

Tobias Buchner: Nach dem letzten Staatenbericht gab es mit der Einrichtung Inklusiver Modellregionen sowie der Lehrer:innenbildung NEU relativ konkrete Versuche zur Umsetzung von Artikel 24. Die Inklusiven Modellregionen haben einiges bewegt, wurden 2018 aber ohne nachvollziehbare Begründung eingestampft.

Seitdem gibt es, wenn überhaupt nur noch kosmetische Maßnahmen und eine chronische Unterfinanzierung der Inklusiven Bildung. Zudem werden Sonderschulen renoviert und sogar neue gebaut. Die Bewegung ist also rückläufig statt nach vorne in Richtung Inklusion. 



BIZEPS: Der Monitoringausschuss hat mehrfach angekündigt, vor der Staatenprüfung einen Sonderbericht zum Thema Bildung an den Fachausschuss zu übersenden. Warum plant der Monitoringausschuss dies und wann wird der Bericht übersandt?



Daniela Rammel: Inklusive Bildung darf nicht länger aufgeschoben werden. Das derzeitige österreichische Bildungssystem benachteiligt Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und zwar schon ab dem Kindergarten.

Im Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet sich Österreich ein inklusives Bildungssystem umzusetzen. Wir wollen mit dem Sonderbericht an den Fachausschuss die Wichtigkeit, ein inklusives Bildungssystem voranzutreiben nochmals deutlich unterstreichen.



BIZEPS: Wann wird die Öffentlichkeit über den Inhalt des Sonderberichts zum Thema Bildung informiert?

Tobias Buchner: Im Rahmen unserer Öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2023. Hier werden Frau Rammel und ich, das inklusive Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses, gemeinsam einen Vortrag zur Umsetzung von Artikel 24 halten, der auf den wesentlichen Inhalten des Berichts basiert.

Es ist wichtig, dass dieses Wissen bzw. die Versäumnisse der österreichischen Bildungspolitik der Öffentlichkeit präsentiert und zugänglich gemacht werden.



BIZEPS: Kürzlich wurde die erste Verbandsklage gegen die Republik gewonnen. Hintergrund war eine diskriminierende Verweigerung von Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich. Weiters läuft eine Verfassungsklage wegen mehrfacher Verweigerung eines 11. und 12. Schuljahres bei Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Werden diese systematischen Diskriminierungen dem Fachausschuss berichtet? 

Tobias Buchner: Für uns ist eine derart ausgerichtete Berichtslegung aus verschiedenen Gründen wichtig.

Die nach der Urteilsverkündung vom Bildungsministerium getätigte Aussage, es dürfe bei der Umsetzung des Urteils zur Persönlichen Assistenz in Schulen keine „Gleichschaltung“ geben, lässt darauf schließen, dass von dieser Seite nach wie vor nicht verstanden wird, was eine Umsetzung von Artikel 24 konkret bedeutet – weshalb wir gerade hier wachsam bleiben müssen.

Daher wäre es auch wünschenswert, wenn unser Bericht in Genf zu entsprechenden Handlungsempfehlungen für Österreich führt.


BIZEPS: Wir danken für das Interview!

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Ein Kommentar

  • Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Interesse? Mehr über den Mentorin zu erfahren mit freundlichen Grüßen Thomas Henrichsen