Österreichs Schulsystem grenzt – trotz gegenteiliger Beteuerungen – munter aus

"Eigentlich sollte hierzulande die volle Teilhabe am Bildungssystem für behinderte Menschen seit 2008 selbstverständlich sein", leitet die Tageszeitung Standard einen Bericht über die Aussonderung behinderter Menschen ein.

Schulgebäude von außen
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Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 ist Österreich verpflichtet das Aussortieren von Menschen mit Behinderungen zu beenden und Inklusion umzusetzen.

Doch statt diese Verpflichtung „eigentlich“ umzusetzen, werden ganz konkret gegenteilige Schritte gesetzt, ist dem Artikel zu entnehmen, der vom wiederholten Ausbau der Sonderschule Fischamend/Niederösterreich berichtet.

Praktische Umsetzung der Konvention ist eine Zumutung

Für Dr. Marianne Schulze vom Monitoringausschuss ist Österreichs Verhalten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „ein hübsches politisches Geplänkel, aber in der praktischen Umsetzung eine Zumutung“, hält sie im Standard unmissverständlich fest.

Sogar die deutsche Übersetzung der Konvention ist falsch

Auch die UNO zeigte sich beim Überprüfen der Österreichischen Bemühungen um Gleichstellung von behinderten Menschen (genannt Staatenprüfung) enttäuscht, berichtet der Standard weiters.

Denn neben „unzureichenden Anstrengungen“ scheitere es schon an Grundsätzlichem: So ist das Komitee „besorgt“, dass die deutsche Übersetzung der Konvention deren Bedeutung „nicht genau wiedergibt“. Denn, statt „Inklusion“ ist dort ständig von „Integration“ die Rede und inhaltlich würde gegen die ständig steigenden Zahlen von Sonderschülern zu wenig unternommen.

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