Behinderte Menschen haben jahrelang für eine Verfassungsänderung gekämpft.
Es gelang, im Rahmen einer behinderungsübergreifenden Zusammenarbeit viele Initiativen und Behindertenorganisationen zur Mitarbeit zu bewegen. Es entstand eine breite Diskussion über die Notwendigkeit von gesetzlichen Bestimmungen, welche unsere Rechte festschreiben.
Am 26. August 1997 trat nun die Änderung der Bundesverfassung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ in Kraft.
Konkret ändert dies im Alltag behinderter Menschen noch nichts.
Aufgrund der Initiative der österr. Selbstbestimmt-Leben-Bewegung wurde im Jänner 1998 im Bundeskanzleramt eine „Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, die österreichischen Gesetze zu durchforsten, um diskriminierende Bestimmungen herauszufinden.
Zur Umsetzung wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, die aus VertreterInnen der einzelnen Ministerien und der Behindertenbewegung bestanden. In 22 gemeinsamen Sitzungen wurden rund 100 Fälle von Diskriminierungen herausgearbeitet, die in einem 120 Seiten Endbericht zusammengefaßt wurden und an das Parlament weitergeleitet werden.
Damit können erstmals diskriminierende, gesetzliche Bestimmungen eliminiert werden. Gleichzeitig ist dies eine wichtige Zwischenstation auf unserem Weg zu einem umfassenden Gleichstellungsgesetz.
Nun liegt es an der Politik den vorliegenden Endbericht rasch aufzugreifen und die notwendigen Novellen in den Gesetzen einzuleiten. Die Behindertenbewegung wird im heurigen Wahljahr vehement die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes mit Sanktionsmöglichkeiten fordern.
Nur so wird es für behinderte Menschen in Österreich möglich sein, auf dem Weg zur Gleichstellung einen bedeutenden Schritte weiter zu kommen.