ÖVP und FPÖ

ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm 2017

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem rund 180 seitigen Regierungsprogramm von ÖVP-FPÖ, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind.

Regierungsprogramm ÖVP-FPÖ 2017-2022
BilderBox.com / BIZEPS

Das Regierungsprogramm 2017 – 2022  von ÖVP und FPÖ wurde am 16. Dezember 2017 in Wien präsentiert. Hier können Sie das gesamte Regierungsprogramm 2017 lesen.

Es trägt den Titel „Zusammen. Für unser Österreich.“, ist in fünf Kapiteln unterteilt und umfasst rund 180 Seiten. Hier einige unkommentierte Auszüge:

Verwaltungsreform und Verfassung

  • Reduktion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkung im Finanzausgleich (z.B. Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich)
  • Verbesserter Zugang zu den ÖNORMEN für Gebietskörperschaften: ÖNORMEN sind nicht zuletzt auf Grund zahlreicher „Stand der Technik“-Klauseln ein wichtiger Arbeitsbehelf für Behörden. Ohne den Zugriff auf Normen können daher auch Städte und Gemeinden im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich ihren Aufgaben nur sehr schwer nachkommen

Förderwesen transparent und treffsicher machen

  • Bundesweit gemeinsame Förderungsstrategie mit abgestimmten Förderungskonzepten, mit klaren Förderungsschwerpunkten, Fördervolumina und Förderungszielen sowie Gebietskörperschaften übergreifenden einheitlichen Mindeststandards für Gestaltung, Abwicklung und Evaluierung von Förderungen unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Förderung
  • Bestimmung von gemeinsamen Abwicklungsstellen für Förderungsprogramme,

Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen

  • Bereinigung paralleler Einrichtungen des Bundes auf Landesebene

Moderner Bundesstaat

  • Vereinheitlichung des Bautechnikrechts: Bautechnische Vorschriften sollten künftig anwender- freundlicher, einfacher und klarer gestaltet werden
  • Effizienzgewinnung bei der mittelbaren Bundesverwaltung − Die Aufgaben einzelner Bundesbehörden sollen künftig in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden, z.B.: Bundesdenkmalamt, Bundessozialamt, Wildbach- und Lawinenverbauung

Moderner Verfassungsstaat

  • Deregulierung und Rechtsbereinigung − Fortsetzung des durch den Österreich-Konvent begonnenen Prozesses der Deregulierung und Rechtsbereinigung sowie allenfalls Teil-Neukodifikation des österreichischen Verfassungsrechts
  • Verankerung der Menschenwürde sowie der bürgerlichen Freiheitsrechte in der Verfassung

Ordnung und Sicherheit

Innere Sicherheit

  • Einführung von Datenübermittlungsbefugnissen und -verpflichtungen an bestimmte Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinbehörden oder Waffenbehörden) betreffend eingeschränkt handlungsfähige Personen (z.B. nach dem Unterbringungsgesetz)
  • Weiterentwicklung des Unterbringungsgesetzes, um einen geeigneten Opferschutz sicherzustellen, sowie die Einrichtung eines Obsorgeregisters
  • Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (Einsparungen) − Sicherstellung einer qualitativ angepassten und nicht auf Gewinn ausgerichteten Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsbedürfnisse

Justiz

Reformen im Straf- und Maßnahmenvollzug

Reform des Maßnahmenvollzugs – Sicherheit der Allgemeinheit erhöhen − Vorrangige Zwecke der Unterbringung sind die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und die erforderliche medizinische Behandlung − Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs ausschließlich mit elektronischer Überwachung („Fußfessel“) − Enthaftung von untergebrachten Rechtsbrechern ausschließlich bei Wegfall der Gefährlichkeit (unabhängig von der Dauer der Unterbringung)

Modernisierung des Wohnrechts

Die Anforderungen in den Bauordnungen an den sozialen und geförderten Wohnbau sollen mit dem Ziel überarbeitet werden, dass Wohnraum besser leistbar wird. Eine Vereinheitlichung aller bautechnischen Standards ist anzustreben. … Harmonisierung der baurechtlichen Normen

  • Wohnbaukosten senken − Baukosten senken: Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen zu technischen Vorschriften sowie generelle Rücknahme von ineffizienten Standards und Normen in Zusammenarbeit mit den Ländern
  • Barrierefreies Wohnen unterstützen: Erleichterung der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit ohne finanzielle Verpflichtungen des Bestandgebers

Zukunft und Gesellschaft

Bildung

Ein modernes Bildungssystem muss diesen differenzierten Anforderungen durch eine differenzierte Struktur an Schultypen Rechnung tragen.

  • Neues einheitliches Bundesgesetz für alle im Bildungsbereich tätigen Pädagoginnen und Pädagogen mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: … Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung: Ausbildungserfordernisse und Inhalte im Bereich der Sonderpädagogik definieren
  • Erhalt und Stärkung des Sonderschulwesens: Präzisierung der Kriterien für Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf in anderen Regelschulen, Entwicklung von anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. einer standardisierten Abschlussprüfung für eine Fachausbildung als Vorstufe der Lehrabschlussprüfung)

Wissenschaft

Relevante Schwerpunkte im Bereich FTI fortsetzen: … Ambient Assisted Living (Assistenzsysteme zur Erhöhung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen)

Sport

… Gleichzeitig kann Sport als wichtiger Hebel für gesellschaftliche Inklusion wirken. Menschen mit Behinderung finden oft über den Sport besseren gesellschaftlichen Anschluss – und feiern dabei internationale Erfolge, auf die wir zu Recht stolz sein können.

  • Bessere Bedingungen für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung schaffen: Besondere Berücksichtigung von Behindertensport im Rahmen der „Sport Strategie Austria“
  • Erfolgreiche Athletinnen und Athleten mit Behinderung als Vorbilder stärker vor den Vorhang holen
  • Weiterführung der Inklusion des Behindertensports in die österreichischen Sportfachverbände und Erarbeitung einer Strategie
  • Verstärkter Fokus in der Ausbildung für im Sport tätige Personen (z.B. Übungsleiter, Instruktoren, Trainer) auf die Voraussetzungen und Bedingungen eines inklusiven Sportbetriebs
  • Maßnahmen für eine bessere Gleichstellung von Behindertensport und Regelsport im Bereich der Individualförderung (z.B. Aufstockung der Plätze für den Behindertensport in den Heeressportzentren)

Fairness und Gerechtigkeit

… Prüfung: Streichung der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf die Höhe des Pflegegeldes für erheblich beeinträchtigte Kinder

Pensionen

  • Neukodifizierung des ASVG unter Einbindung der Sozialpartner in einzelne „Bücher“ – dabei sollten auch das Arbeitslosenversicherungsrecht und das Pflegegesetz integriert werden
  • Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner: Einführung eines Teilpensionsrechtes als Einkommensschutz, wenn erlernter (höher bezahlter) Beruf auf Grund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann

… Nachjustierung des Rehab-Geldes

Soziales und Konsumentenschutz

Die neue Bundesregierung bekennt sich zum Sozialstaat Österreich. Österreich ist seinen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, Risiken bedingt durch Alter, Behinderung, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und schwere Schicksalsschläge zu mildern und entsprechende Hilfestellung zu leisten. Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und hochwertigen Pflege und die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Österreich sind große Herausforderungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund aller Maßnahmen stehen muss.

Für Menschen mit Behinderung müssen ein moderner Rechtsschutz und eine entsprechende Förderung garantiert werden, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Daher sollen alle wesentlichen Grundsätze der Sozialhilfe (Mindestsicherung) neu geregelt und österreichweit vereinheitlicht werden. Ausnahme von dieser Arbeits- und Teilhabepflicht im Einzelfall nur bei Behinderung, Krankheit und Sorgepflichten im Familienverband (Kinder- oder Pflegebedürftigenbetreuung)

  • Vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für Erholung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerische Tätigkeiten
  • Harmonisierung und Transparenz der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme von Sachleistungen, vor allem auch im Bereich der persönlichen Assistenz
  • Dialog mit den Bundesländern für eine Angleichung im Bereich der Pflegeleistungen
  • Erhöhung des Pflegegeldes ab Pflegestufe 4

Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung muss die barrierefreie Teilhabe in unserer Gesellschaft und Wirtschaft und insgesamt am öffentlichen Leben garantiert werden. Die individuelle Autonomie von Menschen mit Behinderung muss daher in allen Bereichen organisatorisch, finanziell, personell und ideell unterstützt werden.

  • Evaluierung und Weiterführung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung für den Zeitraum von 2021 bis 2030
  • Einrichtung eines Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung
  • Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best Practice“ ausbauen
  • Abbau von Bürokratie; Unterstützungen für Menschen mit Behinderung nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“
  • Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen
  • Verstärkte Koordination und Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt
  • Förderung der Übertrittsmöglichkeiten von Personen aus Beschäftigungstherapieeinrichtungen in den Arbeitsmarkt
  • Die österreichische Rechtsordnung an die Bestimmungen der UN-Konvention und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) weiter anpassen
  • Die vorgesehenen Förderungsinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren aufrechterhalten
  • Weiterführung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsinitiative zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt mit Schwerpunkt auf Jugendliche an der Schnittstelle Schule-Beruf, bei Berufsfindung, Ein- und Umschulung sowie Arbeitsplatzerhaltung
  • Der qualifizierte Kündigungsschutz für begünstigte Arbeitnehmer nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hat sich als Instrument der Arbeitsplatzerhaltung per se bewährt und muss daher unangetastet bleiben. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen für Arbeitgeber auch im Rahmen der einzelnen Verfahren konnten zahlreiche Konfliktsituationen bereinigt werden und die Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden
  • Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen zur Beschäftigungstherapie und geschützten Werkstätten, um mehr Autonomie zu ermöglichen
  • Transparenz der Kriterien und Leistungen im Bereich der persönlichen Assistenz und Angebote in Richtung „Best practice“ ausbauen – Schul-Assistenz ausbauen, „Best Practice“-Modelle als Leitbild zur Bildungsinklusion anerkennen
  • Bessere psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes
  • Durchführung von Informationskampagnen zur Sensibilisierung von Arbeitgebern für das Thema Einstellung von Menschen mit Behinderung verbunden mit der Darstellung von Unterstützungs- und Prämienmöglichkeiten für Unternehmen
  • Deutliche Positionierung des AMS, dem bei der Unterstützung der beruflichen Integration arbeitsloser Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung zukommt, das dieser Rolle jedoch leider in vielen Fällen nicht gerecht wird. Erforderlich wird es sein, Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe anzuerkennen und einhergehend mit entsprechenden Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Mitarbeiter des AMS intensiv darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Behinderung verstärkt in den Arbeitsprozess integriert werden können.
  • Verstärkte Maßnahmen zur Unfallprävention
  • Umfassende Informationskampagnen über die Inhalte der UN-Konvention und die Rechte der Menschen mit Behinderung
  • Verstärkte Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung
  • Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Beratung und Information
  • Herausgabe von behindertenspezifischen Informationsbroschüren
  • Schaffung einer altersgerechten Wohnsituation für Menschen mit Behinderung
  • Kindgerechte Reha-Einrichtungen forcieren

Standort und Nachhaltigkeit

Finanzen und Steuern

Steuerstrukturreform

… Vereinfachung bei Krankheit und Pflege: Neuregelung der außergewöhnlichen Belastungen Derzeit sind die Regelungen zur Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen (vor allem bei Krankheit und Behinderung) sehr komplex. Die Berechnung des Selbstbehaltes ist beispielsweise für den Steuerpflichtigen schwer nachvollziehbar. Der Selbstbehalt ist progressiv vom Einkommen und degressiv von persönlichen Umständen (Alleinverdiener, Kinder) abhängig. Ziel ist die Neuregelung des Selbstbehaltes und die Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit

Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen

Verbesserung der Transparenz im Normungswesen: Auch der „Altbestand“ verbindlich erklärter rein österreichischer Normen muss im RIS kundgemacht werden.

Verkehr und Infrastruktur

Für unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand ist die Mobilität von Personen und Gütern eine wesentliche Voraussetzung. … Bei allen Mobilitätsformen ist besondere Rücksicht auf Barrierefreiheit, ältere Menschen und Familien sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu nehmen.

Umwelt

Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“).

Zum Vergleich

Hier können Sie das gesamte Regierungsprogramm 2017 lesen. (Zum Vergleich die Regierungsprogramme aus den Jahren 20172013, 2008, 2007, 2003 sowie 2000.)

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14 Kommentare

  • Dass Behinderung gleichgesetzt wird mit Sonderpädagogik, damit bin ich nur bedingt einverstanden.

  • Ich lese im Programm einerseits, dass pflegende Angehörige unterstützt werden sollen, wie auch immer diese Unterstützung am Ende aussehen mag. Bis zu einem gewissen Grad ist Pflege der Angehörigen tolerabel und zu fördern.
    Andererseits soll die Selbstständigkeit gefördert werden. Dazu kein Wort über den Bildungsbereich, dessen Niedergang für Blinde schön langsam bedenklich wird, ebenso die politische Inaktivität der betroffenen Zielgruppe.

  • Ich sehe kaum etwas Verbindliches, einen Zeitrahmen oder Rechtsansprüche in dem Regierungsprogramm, was Menschen mit Behinderung anlangt. Warme Worte sonst nichts.

    Wieder einmal wird vollkommen ausgeblendet, dass viele Menschen mit Behinderung im Teufelskreis von AMS/PVA/BBRZ u.a. gefangen sind – auch viele gehbehinderte Menschen. Und da sehe ich ausschließlich massive Verschlechterungen.

    Besonders schlimm finde ich das bizeps – wieder mal – nur auf jene MmB fokussiert, die diese Seite auch betreiben. Das ist eindimensonal und kurzsichtig. Vom möglichen Ende der AUVA und der sehr guten Rehab ebendort noch gar nicht zu reden.

    Was ihr ebenso vollkommen ausblendet: Wir haben es mit einer rechtsrechten Regierung zu tun, die offensichtlich manche Gruppe wie „Ausländer“, „Arme“ massiv ausgrenzen will. Wir wissen aus der Geschichte, wie problematisch es ist, wenn man beginnt, die Nützlichkeit und Wirtschaftlichkeit von Menschen zu hinterfragen. Das wird am Ende des Tages alle Menschen mit Behinderung massiv treffen – auch wenn man das jetzt vielleicht noch nicht wahrhaben will.

  • Wieso werden die massiven Verschlechterungen für Arbeitslose wie die Abschaffung der Notstandshilfe, schrittweise Reduzierung des AMS Bezuges, zeitliche Begrenzung von Nebenbeschäftigungen etc. NICHT angeführt! Hier wird wieder einmal kurzsichtige Klientelpolitik und Spaltung betrieben, denn viele Behinderte sind sehr wohl vom Kahlschlag bei der Arbeitslosenversicherung betroffen!

    http://www.aktive-arbeitslose.at/politik/schwarzblau_bringt_hartz_iv_sozialraub_und_verschaerfung_des_neoliberalen_zwangregimes.html

    http://www.aktive-arbeitslose.at/politik/auszug_aus_dem_regierungsprogramm_oevp_fpoe_2017_beschaeftigungsanreize_und_effizienz_in_der_arbeitslosenversicherung.html

    • Da wird wahrscheinlich nur helfen, dass man gegen die Bevorzugung von mobilitätseingeschränkten Behinderten gegenüber anderen schwer chronisch kranken Menschen klagt. Wäre an der Zeit den Kuchen ein wenig aufzuteilen, weil Solidarität kommt da offensichtlich nicht. Da wird nicht mal ein Gedanke daran verschwendet, was z.B. die Verschlechterungen beim Krankenstand bedeuten könnten und wie durch diese Maßnahmen viele in die Armut und Verzweiflung getrieben werden. Einerseits einklagen, andererseits eben solche Unterstützungen einfordern, wie sie für manche Gruppe derzeit schon existieren.

    • Ganz einfach erklärt: Das betrifft Menschen mit Behinderungen indirekt, wenn sie eben über wenig Geld verfügen etc. und nicht allein aufgrund der Tatsache „Behinderung“.

      Würde man alles aufzählen, könnte man vermutlich sonst einen Großteil des Regierungsprogrammes hier anführen.

  • In keinem Regierungsprogramm bisher ist „Persönliche Assistenz“ öfter vorgekommen. Ich hoffe, dass etwas Gutes daraus folgt.

    • Da Sebastian Kurz es zumindest vorerst geschafft hat, das die Länder so wenige Befindlichkeiten äußern wie noch nie wäre die Chance auf eine österreichweite Lösung noch nie so groß wie jetzt und wird es vielleicht auch nie mehr werden. Zumal der Kompetenzverlust im Vergleich zu anderen Bereichen eher gering wäre.
      Welche Qualität diese hätte ist allerdings eine andere Frage. Fürchte das würde sich ohne eine Koppelung an Berufstätigkeit mit den Türkisen nicht machen lassen.

  • Als hochqualifizierter begünstigt Behinderter, der trotzdem um seinen Job bangen muss, bin ich gespannt, ob es tatsächlich Verbesserungen geben wird. Bisher hat mein Arbeitgeber zwar von meiner Eigenschaft profitiert, aber im Gegenzug nichts zu einer Rechtsicherheit für mich bezüglich meiner Anstellung (=Entfristung) beigetragen. Mal schauen, ob sich das nun ändert. Zweifel sind gegeben, wenn die einzig mehr oder weniger konkret vorgeschlagene Maßnahme das „Taschengeld“ betrifft, aber gleichzeitig das bestehende BEinstG über alle Maße gelobt wird.

  • Ich hoffe, es folgt bald auch eine kommentierte Fassung.

  • Mit der Mittelbaren Bundesverwaltung und mit der 2. Instanz Landesverwaltungsgerichte wird es bald wieder zu 9 unterschiedlichen Entscheidungen in Österreich kommen. Ein Rückschritt.

  • Wenn ich – Erhöhung des Taschengeldes in Einrichtungen als Beschäftigungstherapie -lese , stellt es mir alle Haare auf . Was Menschen mit Behinderung in den sogenannten Einrichtungen leisten verdient mehr als nur Taschengeld . Ich bin für faire Entlohnung und Lösungen aller damit verbundenen „Probleme“ . Viele dieser Menschen verrichten Auftragsarbeiten für Firmen , dies sollte Wert gewinnen. Viele Menschen benötigten Unterstützung um in den 1. Arbeitsmarkt aufgenommen zu werden …. auch Menschen mit einem erhöten Unterstützungsbedarf , hierbei sollte viel mehr unternommen werden.