ÖVP-FPÖ Regierungsprogramm

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem Regierungsprogramm von ÖVP-FPÖ, die für behinderte Menschen von besonderen Interesse sind.

Bundeskanzleramt
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Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode (NUR Auszüge)

1. Demokratie und Staatsreform

Österreich-Konvent: Die österreichische Bundesverfassung genügt in mancher Hinsicht den Ansprüchen nicht mehr. Eine umfassende Bereinigung ist daher erforderlich. Zu diesem Zweck soll ein Verfassungskonvent eingerichtet werden: …

  • Legt binnen 18 Monaten den Text einer erneuerten Bundesverfassung auf Grundlage der derzeit geltenden Baugesetze (Föderalismus etc.) vor.
  • Aufgaben: Verfassungsbereinigung, Inkorporierung des B-VG statt Zersplitterung, Überprüfung des gesamten Behördenaufbaus, Adaptierung der Kompetenztatbestände, aktualisierter Grundrechtskatalog (Basis: europäische Grundrechte), Neuordnung Volksanwaltschaft, Ausbau von Elementen der direkten Demokratie,

Kompetenzen: Schaffung geschlossener Kompetenzbereiche, Bereinigung i. S. des Subsidiaritätsprinzips, Stärkung der Rechte der Länder

5. Justiz

Verbesserungen im Sachwalter- und Unterbringungsrecht: Schaffung einer rechtsstaatlich geregelten Möglichkeit zur medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten, die nicht einsichtig sind.

Privatsphärenschutzgesetz: Immaterieller Schadenersatz bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

Heimaufenthaltsgesetz: Sicherung der Patientenrechte in Alten- und Behindertenheimen durch Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, die zum Schutz des Heimbewohners unter ärztlicher Anordnung getroffen werden Bundesgesetzliche Mindeststandards für Heimverträge: Der Konsumentenschutz für Heimbewohner ist zu verbessern durch Mindestanforderungen an Heimverträge bezüglich Preisbildung, Informationspflichten, Leistungsbeschreibung, Kündigungsvorschriften, etc.

Vorsorgevollmachten: Einführung von Vorsorgevollmachten und schriftlichen Vorgaben für Sachwalterbestellungen bei eigener Verhinderung.

Urheberrecht: Die EU-Inforichtlinie zum Urheberrecht ist umzusetzen. Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete soll unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungswerte eine Lösung, die die Interessen der im Kreativprozess Eingebundenen genauso wie die der Produzenten wahrt, erarbeitet werden.

6. Wirtschaft und Standort

Ausbildungschancen auch für benachteiligte und behinderte Jugendliche verbessern (Teillehre, Verlängerungsmöglichkeit der Lehrzeit)

8. Arbeit und Soziales

Überführung der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu“: Es soll geprüft werden die Notstandhilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten „Sozialhilfe neu“.

Behinderte Menschen:

  • Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer -Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien
  • Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen
  • Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen
  • Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und e-learning
  • Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.
  • Förderung des Behindertensports
  • Die Möglichkeit, Zuschüsse und Darlehen für durchgeführte intensive Maßnahmen in Betrieben, die der Verbesserung der Zugänglichkeit für zu beschäftigende Menschen mit Behinderungen oder die der Betreuung / Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung dienen, zu gewähren, wird verlängert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice-GmbH und wird über den Budgetansatz des BMWA dotiert.
  • Absicherung pflegender Angehöriger durch Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes
  • Schaffung einer günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige
  • Evaluierung und Weiterführung der Behindertenmilliarde

9. Pensionen

Mindestpension: Einführung einer Mindestpension in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende bei Bedürftigkeit. Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigenpension noch über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsversorgung verfügen, unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.

Die Pensionstypen aus dem Titel der geminderten Arbeitfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit), die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in Anspruch genommen werden, sollen einer grundlegenden Evaluierung und nachfolgenden Reform zugeführt werden. Die Ergebnisse der Pensionsreformkommission sind hierbei einzubeziehen und weiter zu entwickeln. Nach Möglichkeit soll die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom Charakter des Unfalls als Arbeitsunfall oder Freizeitunfall, analog bewertet werden.

10. Gesundheit und Pflege

Zusammenführung UV/ KV -Strukturreform GKK: -Die von der AUVA erbrachten Sachleistungen sind auf die regionalen Krankenversicherungsträger auszulagern; Geldleistungen sind durch die PVA zu administrieren. AUVA als Träger der Reha-Einrichtungen und der derzeitigen kasseneigenen Spitäler (Prüfung).

Schaffung eines Kompetenzzentrums für Gesundheitsförderung und Vorsorge, das alle bisher tätigen Einrichtungen der Sozialversicherungen (AUVA, KV, PVA) auf diesem Gebiet zusammenführt.

KV-Beiträge Pensionisten: Aufgrund der demographischen Entwicklung besteht zunehmender Bedarf an qualitativ hochwertiger Pflege und Betreuung chronisch Kranker. Aus diesem Grund scheint es vertretbar, im Zusammenhang mit dem KV-Beitrag eine Erhöhung für die Pensionisten in Jahresschritten im Ausmaß von je 0,25% bis auf 4,75% Beitrag vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die ältere Generation auch weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zur qualitativ besten und auch immer kostenintensiver werdenden medizinischen Versorgung erhält.

Gesundheitsplanung: … österreichweite Umwidmung von 10.000 und Abbau von 6.000 Akutbetten bis 2006.

Neuregelung und Ausbildung von Gesundheitsberufen und Unterstützung pflegender Angehöriger:

  • Gesamtkonzept für medizinisch-technische Ausbildung und Pflegeberufe.
  • Die Berufsbilder (z. B. Altenfachbetreuer) sind im Rahmen des GUKG nach dem Modulsystem weiterzuentwickeln. Die Gesundheits- und Pflegeberufe sind auf ihre EU-Konformität hin zu prüfen.
  • Sicherung der Qualität der Pflege in allen Bereichen

11. Bildung

Weiterführung der AHS-Reform, inklusive Reifeprüfung und Evaluierung der laufenden Schulversuche in den BMHS (Eingang in Lehrplan)

Sonderschulen zu echten Förderschulen weiterentwickeln.

13. Forschung und Innovation

Bioethik: Schwerpunkt auf Sicherheits- und Risikoforschung, Vorrang für Frage der Ethik, Strikte Ablehnung des reproduktiven Klonens

Umsetzung der Biopatent-Richtlinie, nach Durchführung einer parlamentarischen Enquete.

Ratifizierung der Bio-Medizinkonvention des Europarates und der Zusatzprotokolle nach vorheriger Klärung der Interessen behinderter und unmündiger Menschen.

15. Frauen

Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich Gleichbehandlung

Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt: … Gezielte Arbeitsmarktmaßnahmen für Frauen (insbesondere Umstiegsprogramme z. B.: Schulung für Pflegeberufe)

19. Sport

Der Breiten- und Leistungssport nimmt in Österreich eine besondere Stellung ein. Die Bundesregierung wird den Sport in seiner Bedeutung für Sinnstiftung, Gesundheit, Integration Behinderter und für den Tourismus fördern.

Erhöhung der Besonderen Sportförderung (Totomittel) um € 1,5 Mio. im Jahr 2003, u. a. zur verstärkten Förderung des Behindertensports

Behindertensport: Einhaltung der ÖNORM B 1600 als Voraussetzung für die Förderung des Sportstättenbaus.

Darstellung der gesamten Palette des Sports, einschließlich des Behindertensports, im ORF.

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