Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem Regierungsprogramm von ÖVP-FPÖ, die für behinderte Menschen von besonderen Interesse sind.

Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode (NUR Auszüge)
1. Demokratie und Staatsreform
Österreich-Konvent: Die österreichische Bundesverfassung genügt in mancher Hinsicht den Ansprüchen nicht mehr. Eine umfassende Bereinigung ist daher erforderlich. Zu diesem Zweck soll ein Verfassungskonvent eingerichtet werden: …
- Legt binnen 18 Monaten den Text einer erneuerten Bundesverfassung auf Grundlage der derzeit geltenden Baugesetze (Föderalismus etc.) vor.
- Aufgaben: Verfassungsbereinigung, Inkorporierung des B-VG statt Zersplitterung, Überprüfung des gesamten Behördenaufbaus, Adaptierung der Kompetenztatbestände, aktualisierter Grundrechtskatalog (Basis: europäische Grundrechte), Neuordnung Volksanwaltschaft, Ausbau von Elementen der direkten Demokratie,
Kompetenzen: Schaffung geschlossener Kompetenzbereiche, Bereinigung i. S. des Subsidiaritätsprinzips, Stärkung der Rechte der Länder
5. Justiz
Verbesserungen im Sachwalter- und Unterbringungsrecht: Schaffung einer rechtsstaatlich geregelten Möglichkeit zur medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten, die nicht einsichtig sind.
Privatsphärenschutzgesetz: Immaterieller Schadenersatz bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
Heimaufenthaltsgesetz: Sicherung der Patientenrechte in Alten- und Behindertenheimen durch Kontrolle freiheitsbeschränkender Maßnahmen, die zum Schutz des Heimbewohners unter ärztlicher Anordnung getroffen werden Bundesgesetzliche Mindeststandards für Heimverträge: Der Konsumentenschutz für Heimbewohner ist zu verbessern durch Mindestanforderungen an Heimverträge bezüglich Preisbildung, Informationspflichten, Leistungsbeschreibung, Kündigungsvorschriften, etc.
Vorsorgevollmachten: Einführung von Vorsorgevollmachten und schriftlichen Vorgaben für Sachwalterbestellungen bei eigener Verhinderung.
Urheberrecht: Die EU-Inforichtlinie zum Urheberrecht ist umzusetzen. Im Rahmen einer parlamentarischen Enquete soll unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungswerte eine Lösung, die die Interessen der im Kreativprozess Eingebundenen genauso wie die der Produzenten wahrt, erarbeitet werden.
6. Wirtschaft und Standort
Ausbildungschancen auch für benachteiligte und behinderte Jugendliche verbessern (Teillehre, Verlängerungsmöglichkeit der Lehrzeit)
8. Arbeit und Soziales
Überführung der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu“: Es soll geprüft werden die Notstandhilfe von der Zuständigkeit des AMS in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine durch ein Sozialhilfegrundsatzgesetz oder eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten „Sozialhilfe neu“.
Behinderte Menschen:
- Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer -Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien
- Durchforstung der Berufsausbildungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen
- Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen
- Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und e-learning
- Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.
- Förderung des Behindertensports
- Die Möglichkeit, Zuschüsse und Darlehen für durchgeführte intensive Maßnahmen in Betrieben, die der Verbesserung der Zugänglichkeit für zu beschäftigende Menschen mit Behinderungen oder die der Betreuung / Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung dienen, zu gewähren, wird verlängert. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice-GmbH und wird über den Budgetansatz des BMWA dotiert.
- Absicherung pflegender Angehöriger durch Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes
- Schaffung einer günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige
- Evaluierung und Weiterführung der Behindertenmilliarde
9. Pensionen
Mindestpension: Einführung einer Mindestpension in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende bei Bedürftigkeit. Diese Mindestpension soll für alle alleinstehenden, unversorgten Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und weder über eine Eigenpension noch über eine von einem verstorbenen Ehepartner abgeleitete Pensionsversorgung verfügen, unter Heranziehung der Sozialhilfe der Länder, geschaffen werden.
Die Pensionstypen aus dem Titel der geminderten Arbeitfähigkeit (Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit), die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich in Anspruch genommen werden, sollen einer grundlegenden Evaluierung und nachfolgenden Reform zugeführt werden. Die Ergebnisse der Pensionsreformkommission sind hierbei einzubeziehen und weiter zu entwickeln. Nach Möglichkeit soll die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom Charakter des Unfalls als Arbeitsunfall oder Freizeitunfall, analog bewertet werden.
10. Gesundheit und Pflege
Zusammenführung UV/ KV -Strukturreform GKK: -Die von der AUVA erbrachten Sachleistungen sind auf die regionalen Krankenversicherungsträger auszulagern; Geldleistungen sind durch die PVA zu administrieren. AUVA als Träger der Reha-Einrichtungen und der derzeitigen kasseneigenen Spitäler (Prüfung).
Schaffung eines Kompetenzzentrums für Gesundheitsförderung und Vorsorge, das alle bisher tätigen Einrichtungen der Sozialversicherungen (AUVA, KV, PVA) auf diesem Gebiet zusammenführt.
KV-Beiträge Pensionisten: Aufgrund der demographischen Entwicklung besteht zunehmender Bedarf an qualitativ hochwertiger Pflege und Betreuung chronisch Kranker. Aus diesem Grund scheint es vertretbar, im Zusammenhang mit dem KV-Beitrag eine Erhöhung für die Pensionisten in Jahresschritten im Ausmaß von je 0,25% bis auf 4,75% Beitrag vorzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass die ältere Generation auch weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zur qualitativ besten und auch immer kostenintensiver werdenden medizinischen Versorgung erhält.
Gesundheitsplanung: … österreichweite Umwidmung von 10.000 und Abbau von 6.000 Akutbetten bis 2006.
Neuregelung und Ausbildung von Gesundheitsberufen und Unterstützung pflegender Angehöriger:
- Gesamtkonzept für medizinisch-technische Ausbildung und Pflegeberufe.
- Die Berufsbilder (z. B. Altenfachbetreuer) sind im Rahmen des GUKG nach dem Modulsystem weiterzuentwickeln. Die Gesundheits- und Pflegeberufe sind auf ihre EU-Konformität hin zu prüfen.
- Sicherung der Qualität der Pflege in allen Bereichen
11. Bildung
Weiterführung der AHS-Reform, inklusive Reifeprüfung und Evaluierung der laufenden Schulversuche in den BMHS (Eingang in Lehrplan)
Sonderschulen zu echten Förderschulen weiterentwickeln.
13. Forschung und Innovation
Bioethik: Schwerpunkt auf Sicherheits- und Risikoforschung, Vorrang für Frage der Ethik, Strikte Ablehnung des reproduktiven Klonens
Umsetzung der Biopatent-Richtlinie, nach Durchführung einer parlamentarischen Enquete.
Ratifizierung der Bio-Medizinkonvention des Europarates und der Zusatzprotokolle nach vorheriger Klärung der Interessen behinderter und unmündiger Menschen.
15. Frauen
Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich Gleichbehandlung
Durchsetzung der Chancengleichheit in der Arbeitswelt: … Gezielte Arbeitsmarktmaßnahmen für Frauen (insbesondere Umstiegsprogramme z. B.: Schulung für Pflegeberufe)
19. Sport
Der Breiten- und Leistungssport nimmt in Österreich eine besondere Stellung ein. Die Bundesregierung wird den Sport in seiner Bedeutung für Sinnstiftung, Gesundheit, Integration Behinderter und für den Tourismus fördern.
Erhöhung der Besonderen Sportförderung (Totomittel) um 1,5 Mio. im Jahr 2003, u. a. zur verstärkten Förderung des Behindertensports
Behindertensport: Einhaltung der ÖNORM B 1600 als Voraussetzung für die Förderung des Sportstättenbaus.
Darstellung der gesamten Palette des Sports, einschließlich des Behindertensports, im ORF.
Aschauer Silvana,
11.05.2007, 11:35
11.05.2007Betrifft: Berufsunfähigkeit/Invaliditätspension
Hatte nochmals eine Verhandlung wo die Sach-und Rechtslage eingehnd besprochen wurde.Die PVA bestritt die ausreichende Erlernung des Berufes Altenfachbetreuerin.Ich finde es nicht in Ordnung wenn man Leute ausbildet zu solchen Berufen ,die So wie Ich eine abgschlossene Ausbildung mit Zeugnis hat.Die Vorsitzende des Senates beschloss nochmals den Sachverständigen für Berufskunde über eine eventuelle Anlernung zu befragen und vertagte die Vehandlung.Wie kann man das der PVA einmal klarmachen das es ein anerkanter Beruf ist,bei jedem Ausländer ist alles möglich wenn sie in der Pflege arbeiten,die bekommen die Nostrovizierung und wird Anerkannt und bei eigenen Leuten wird abgeplockt,so was kann und sollte nicht sein.
Pierre,
06.10.2005, 08:44
hallo FPÖ team, da ich mich sehr für die politik in österreich interessiere frage ich mich ob man nicht noch ne patei eröfnen könnte, da ich was gutes für österreich machen will würde ich gerne wissen wollen ob man eine patei nich einfach eröffen kann und auch gewählt werden könnte.
christine knoll,
03.06.2003, 21:14
Wenn Dipl.Sozialfachbetreuerinnen f.d. Altenarbeit ausgebildet werden ,so müssen diese nacher auch frei arbeiten können,denn wenn sie Pflegehelfer bleiben,wird ihr Beruf vom Dipl.Gesundheits u.Krankenpflegepersonal vereinnahmt werden.Daher gehört auch das GuKG angepasst,da es sonst immer Kompetenzschwierigkeiten u.Unsicherheiten zwischen den beiden Berufen gibt.Dipl.Sozialfachbetreuer f.d. Altenarbeit müssen auch befugt werden Lehr und Leitungsfunktionen wahrnehmen zu dürfen.
Der Beruf muß EU Harmonisiert sein um sich in allen Ländern der EU niederlassen zu können.
Auch Deutsche Examinierte Altenpflegerinnen sollten ohne schwierigkeiten in Österreich als Dipl.Sozialfachbetreuerinnnen f.d. Altenarbeit Anerkennung finden.
Fellner Stefan,
06.03.2003, 14:21
Ich würde es sehr begrüßen,wenn bei den Rednerdialogen auch die Parteizugehörigkeit stehen würde. DANKE
Irene Gebhardt,
04.03.2003, 20:43
Wo bleibt die Gleichstellung behinderter Menschen in Bezug auf Bildungschancen – die Ausweitung von Integration auch auf die allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II?! Und: Was sind „echte Förderschulen“? – Was haben Sonderschulen bisher getan? – Sollten nicht ALLE Schulen FÖRDERschulen sein?!- Schon etwas kurios!
anonym,
02.03.2003, 17:09
Das ganze ist eine absolute Frechheit, warum sollen Arbeitsunfälle benachteiligt werden? Für Arbeitsunfälle müssen die Arbeitgeber monatlich einzahlen, dass Freizeitunfälle etwas schlechter gestellt sind, ist nur eine Sache der fehlenden Versicherung! Wer ist dann für AUVA-Leistungsbezieher zuständig? Die ÖVP-FPÖ Koalition ist eine absolute Frechheit.
Wolfgang Mizelli,
02.03.2003, 13:48
Muss mich noch einmal melden: Ein Armutszeugnis der neuen Regierung! Egal welche Massnahmen zu machen sind, man findet sie bei Soziales. Bundesgleichstellungsgesetz gehört zu allen Bereichen z. B. Verkehr gehört zu Verkehr, … Das wird ein Gleichstellungsgesetz werden, wenn die Basis fehlt.
Wolfgang Mizelli,
02.03.2003, 12:49
Nau servas! Da haben wir ja allerhand zu tun als Interessenvertreter. Ich denke da z. B. an die Gesundheits- und Sozialberufe. Ich denke an die Verfassungsreform. Das wird lustig werden.
Feyerer Ewald,
01.03.2003, 18:06
Im Bildungsbereich enttäuschend und entlarvend wie bereits vor drei Jahren. Die Integration ist und bleibt der schwarz-blauen Regierung kein Anliegen.
Maria Zoufal,
28.02.2003, 21:10
Ich habe soeben im Wahlprogramm der ÖVP nachgeblättert; dort ist von Anpassung des Pflegegelds die Rede: Wie sieht es denn damit aus? In der Rubrik „Pflege und Gesundheit“ ist NICHTS davon zu lesen!
Anna Maria Hufnagl,
28.02.2003, 18:32
Zentralisierung bedeutet für Körperbehinderte natürlich Schlechterstellung, diese Rechtsregierung wird rechte Maßnahmen setzen und sie nett verkaufen, Behinderte überleben selten rechts, vgl. Nationalsozialismus. Ob man darüber sprechen wird dürfen?
Eva Thorpe,
28.02.2003, 17:56
Und was ist mit der Weiterentwicklung von Integrationsklassen und der der Ausweitung von Integration an höheren Schulen und Berufsschulen? Durch die bisher erfolgten Kürzungen im Schulwesen würgt man Integration so und so schon ab und nun wird nur die Sonderschule und deren Entwicklung erwähnt. Mich erfüllt das MIT GROSSER SORGE! Da müssen Behindertenorganisationen BITTE aufschreien! Ich bin Mutter einer behinderten Tochter.